TOP Ö 11: Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 "Industriestandort Schkopau"

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 28. März 2017 hat der Gemeinderat den Entwurf zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom Januar 2017 gebilligt und ihn zur Offenlage bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans ist vom 7. April 2017 bis einschließlich 8. Mai 2017 erfolgt.

Parallel dazu wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden mit Schreiben vom 27. Februar und 29. März 2017 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

In der vorliegenden Satzungsfassung (Stand April 2017) sind die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens entsprechend der beiliegenden Abwägungsbögen eingeflossen. 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.         Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 16.05.2017 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden sowie der Bürger, die zum Entwurf der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans eingegangen sind, entsprechend der beiliegenden Abwägungsbögen.

 

Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Hinweise gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.         Der Gemeinderat beschließt die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 „Industriestandort Schkopau“ in der Fassung vom April 2017 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

3.         Die Satzung zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 „Industrie­standort Schkopau“ soll ortsüblich bekannt gemacht werden. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.