Sachverhalt:
Gemäß Personalentwicklungskonzept war die Servicestation zum 31.12.2012
mit 22 Arbeitnehmern ausgestattet. Diese sollen gemäß Konzept auf 14,25 VbE
reduziert werden.
Eine Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes ist vorgesehen,
wird aber einschließlich der sich anschließenden Erörterungen in den Gremien
noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Momentan stehen der Servicestation 16 VbE Soll zur Verfügung. Diese sind
entsprechend im Stellenplan verankert. Derzeit (Stand 31.05.2017) sind 13,75
Stellen besetzt.
In einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des
Sozialausschusses wurden die Aufgabenfelder der Servicestation vorgestellt und
erläutert. Dabei kam zum Ausdruck, dass die bisher erbrachten Leistungen über
das Maß der Pflichtaufgaben hinausgehen. In der Diskussion über die erwartete
Leistungsfähigkeit wurde signalisiert, dass auch in Zukunft diese Leistungsvielfalt
erwartet wird. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Personalbestand mit 16 VbE
Soll/Ist stabilisiert wird. Mit 16 VbE, und der dazu notwendigen Ausstattung
könnte dies realisiert werden. Hauptaugenmerk für die Leistungen außerhalb der
Pflichtaufgaben (Grünflächenpflege und Winterdienst) wurde insbesondere auf
Tätigkeiten im Bereich der Tiefbauarbeiten gelegt. Derartige Leistungen wurden
bisher in nicht unerheblichen Umfang durch die Servicestation erbracht. Dies
betraf die Herstellung von befestigten Oberflächen, sowie auch die
Instandsetzung von unbefestigten Straßen und Wegen. Der Leiter der
Servicestation begründete in der Sitzung der Ausschüsse ausführlich, dass diese
Arbeiten mit dem Personalbestand von 14,25 VbE nicht mehr realisiert werden
können.
Die Erbringung dieser Leistungen wurde von beiden Ausschüssen auch für
die Zukunft ausdrücklich befürwortet. Im Vorgriff auf eine Fortschreibung des
Personalentwicklungskonzeptes ist eine Entscheidung über den Personalbestand
der Servicestation notwendig.
Durch die entstehende Differenz zwischen 14,25 und 16,0 VbE fallen
jährlich ca. 80.000 Euro Lohnkosten an.
Diese werden allein durch Erhöhung der Leistungen im Bereich der
Pflichtaufgaben, im Vergleich zu einer Fremdvergabe, erwirtschaftet. Dies wurde
durch den Leiter der Servicestation in den Ausschüssen dargelegt.
Durch eine ausreichende Personalausstattung der Servicestation ist für
die Gemeinde Schkopau ein Mehrwert zu erzielen, welcher bei Fremdvergabe nicht
zu erreichen ist, bzw. erst gar nicht beauftragt werden könnte.
Im Rahmen der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes und im
Zusammenhang mit dem Renteneintritt weiterer Mitarbeiter ab 2020 wird die
Personalausstattung weiter untersucht.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 16.05.2017 den
Personalbestand der Servicestation mit 16 Vollzeitbeschäftigten
beizubehalten.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
25 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
26 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.