TOP Ö 10: Personalausstattung Servicestation

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Gemäß Personalentwicklungskonzept war die Servicestation zum 31.12.2012 mit 22 Arbeitnehmern ausgestattet. Diese sollen gemäß Konzept auf 14,25 VbE reduziert werden.

Eine Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes ist vorgesehen, wird aber einschließlich der sich anschließenden Erörterungen in den Gremien noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Momentan stehen der Servicestation 16 VbE Soll zur Verfügung. Diese sind entsprechend im Stellenplan verankert. Derzeit (Stand 31.05.2017) sind 13,75 Stellen besetzt.

In einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Sozialausschusses wurden die Aufgabenfelder der Servicestation vorgestellt und erläutert. Dabei kam zum Ausdruck, dass die bisher erbrachten Leistungen über das Maß der Pflichtaufgaben hinausgehen. In der Diskussion über die erwartete Leistungsfähigkeit wurde signalisiert, dass auch in Zukunft diese Leistungsvielfalt erwartet wird. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Personalbestand mit 16 VbE Soll/Ist stabilisiert wird. Mit 16 VbE, und der dazu notwendigen Ausstattung könnte dies realisiert werden. Hauptaugenmerk für die Leistungen außerhalb der Pflichtaufgaben (Grünflächenpflege und Winterdienst) wurde insbesondere auf Tätigkeiten im Bereich der Tiefbauarbeiten gelegt. Derartige Leistungen wurden bisher in nicht unerheblichen Umfang durch die Servicestation erbracht. Dies betraf die Herstellung von befestigten Oberflächen, sowie auch die Instandsetzung von unbefestigten Straßen und Wegen. Der Leiter der Servicestation begründete in der Sitzung der Ausschüsse ausführlich, dass diese Arbeiten mit dem Personalbestand von 14,25 VbE nicht mehr realisiert werden können.

 

Die Erbringung dieser Leistungen wurde von beiden Ausschüssen auch für die Zukunft ausdrücklich befürwortet. Im Vorgriff auf eine Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes ist eine Entscheidung über den Personalbestand der Servicestation notwendig.

 

Durch die entstehende Differenz zwischen 14,25 und 16,0 VbE fallen jährlich ca. 80.000 Euro Lohnkosten an.

Diese werden allein durch Erhöhung der Leistungen im Bereich der Pflichtaufgaben, im Vergleich zu einer Fremdvergabe, erwirtschaftet. Dies wurde durch den Leiter der Servicestation in den Ausschüssen dargelegt. 

 

Durch eine ausreichende Personalausstattung der Servicestation ist für die Gemeinde Schkopau ein Mehrwert zu erzielen, welcher bei Fremdvergabe nicht zu erreichen ist, bzw. erst gar nicht beauftragt werden könnte.

Im Rahmen der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes und im Zusammenhang mit dem Renteneintritt weiterer Mitarbeiter ab 2020 wird die Personalausstattung weiter untersucht.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 16.05.2017 den Personalbestand der Servicestation mit 16 Vollzeitbeschäftigten beizubehalten.   

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.