Sachverhalt:
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 9/21 Zur Aussicht in der Fassung vom November 2015 wurde den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 22. Februar 2016
zur Stellungnahme übergeben. Sie wurden gleichzeitig gebeten, sich auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 des BauGB zu äußern (frühzeitige Behördenbeteiligung).
Parallel dazu fand in der Zeit
vom 22. Februar 2016 bis zum 22. März 2016 die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit statt. Stellungnahmen liegen nur aus der Behördenbeteiligung
vor.
Die Stellungnahmen wurden geprüft und es wurde ein Abwägungsvorschlag gemäß § 1 Abs. 7 BauGB erarbeitet. Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2016 dem Gemeinderat empfohlen, die Abwägungsbögen vom Oktober 2016 zum 2. Entwurf in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Die Ergebnisse der Abwägung wurden in den 3. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9/21 Zur Aussicht eingearbeitet. Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2016 dem Gemeinderat weiterhin empfohlen, den 3. Entwurf mit Begründung zu billigen. Mit dem 3. Entwurf wird die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nochmals beteiligt.
Die öffentliche Auslegung soll für die Dauer eines Monats im Bauamt der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau erfolgen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Information zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt gemäß der Hauptsatzung im Amtsblatt der Gemeinde Schkopau sowie zusätzlich über die Internetpräsenz der Gemeinde.
Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung aufzufordern.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
25 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag:
Das Büro StadtLandGrün wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Das Büro StadtLandGrün wird beauftragt, die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
25 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.