TOP Ö 17: Aufhebung Beschluss GR 34/334/2013

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

 

Herr Haufe sagt, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises in ihrem Schreiben eindeutig dargelegt hat, dass die finanzielle Unterstützung der Bürgerinitiative Ermlitz über den Förderverein Kultur-Gut-Ermlitz e.V. nach ihrer Rechtsaufassung gegen die Grundsätze des Haushaltsrechtes verstößt. Er hatte zu diesem Beschluss Widerspruch eingelegt. Der Gemeinderat hat nun die Möglichkeit, sich nochmals mit dem Beschluss zu befassen. Entweder bleibt man weiter bei diesem Beschluss oder es erfolgt eine Aufhebung.

 

Herr Wanzek äußert sich, dass die SPD Fraktion die Beschlussaufhebung ablehnt, da sie auch anderer Rechtsauffassung, als dargelegt, sind. Man wird nun auf die kommunalaufsichtlichen Maßnahmen warten und danach eventuell die Angelegenheit der Petitionsstelle des Landtages Sachsen-Anhalt zur Überprüfung zustellen.