TOP Ö 18: Beschluss über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der beantragten Windfarmen Raßnitz I und II

 

Herr Weiß erläutert den Sachverhalt an Hand der Beschlussvorlage die jedem Gemeinderat vorliegt und sagt, dass der Landkreis nun zum laufenden Genehmigungsverfahren die Gemeinde zur Stellungnahme auffordert. Die Gemeinde muss ihr gemeindliches Einvernehmen erteilen oder ablehnen.

Unter Berufung auf das Bundesimmissionsschutzgesetz kann man auch ablehnen. Er sagte, dass die aufgeführten 7 Punkte höher zu bewerten sind, als der Klimaschutz und könnten als gewichtige Argumente angeführt werden. Weiter führt er die Wertminderung der Grundstücke und die negative städtebauliche Entwicklung durch den Wegzug von Einwohnern infolge des Baus dieser Windräder an.

Den Abwägungspunkt zu Nr. 6 „Sicherheit der Bevölkerung durch Störung der Funkstellen des Flughafens Leipzig/Halle und Klimaschutz“ sollte durch die Fachbehörden beurteilt werden.

 

Danach äußerten sich einige Gemeinderäte, dass solange der Bund seine Energiepolitik nicht regelt, sollten die Grundstücke sowie die Landschaften der Gemeinde Schkopau durch die Errichtung von Windkraftanlagen nicht verschandelt werden. Außerdem ist die Gemeinde in Sachen der erneuerbarer Energien anderen Gemeinden voraus.

 

Herr Teske kritisiert diese Meinung, denn es gibt nicht viel beachtenswerte Alternativen. Entweder gräbt man nach Kohle, so wird die Natur auch verschandelt oder man dreht den Strom ab. Die Windräder sind einfach wichtig. Man will Veränderungen schaffen und ist wiederum der Meinung, Hauptsache nicht vor meiner eigenen Tür.

 

Herr Eckl sagt, dass die Bevölkerung sowie der Ortschaftsrat nach wie vor gegen die Errichtung von Windrädern sind.

 

Herr Marx erklärt, dass er als gewählter Vertreter der Einwohner von Raßnitz die Beauftragung hat, dieses Projekt zu verhindern und bittet den Gemeinderat um Unterstützung.

 

Beschluss GR 33 / 333 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 05.11.2013 die Abwägung zu den einzelnen öffentlichen Belangen zu den Vorhaben der Windfarmen Raßnitz I und Raßnitz II wie folgt:

 

 

1.      Abwägung: Mögliches Bürgerbegehren und Klimaschutz

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt, dass das mögliche Bürgerbegehren ein höheres Gewicht beigemessen bekommt als der Klimaschutz im Bundesgebiet.

 

Abstimmung:

Ja- Stimmen: 19           Nein- Stimmen: 4                     Stimmenthaltungen: 2

 

2.      Abwägung: Städtebauliche Entwicklung/ Bevölkerungsentwicklung und Klimaschutz

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt, dass die städtebauliche Entwicklung bzw. die Bevölkerungsentwicklung ein höheres Gewicht beigemessen bekommen als der Klimaschutz im Bundesgebiet.

 

Abstimmung:

Ja- Stimmen: 19                      Nein- Stimmen: 5                     Stimmenthaltungen: 1

 

3.      Abwägung: Daseinsvorsorge insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung auch in Bezug auf künftige Generationen und Klimaschutz

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt, dass die Daseinsvorsorge ein höheres Gewicht beigemessen bekommt als der Klimaschutz im Bundesgebiet.

 

Abstimmung:

Ja- Stimmen: 18           Nein- Stimmen: 6                     Stimmenthaltungen: 1

 

4.      Abwägung: Die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Klimaschutz

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt, dass eine menschenwürdige Umwelt und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ein höheres Gewicht beigemessen bekommen als der Klimaschutz im Bundesgebiet.

 

Abstimmung:

Ja- Stimmen: 18           Nein- Stimmen: 5                     Stimmenthaltungen: 2

 

5.      Abwägung: Die Gestalt des Orts- und Landschaftsbildes und Klimaschutz

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt, dass das Orts- und Landschaftsbild ein höheres Gewicht beigemessen bekommt als der Klimaschutz im Bundesgebiet.

 

Abstimmung:

Ja- Stimmen: 16           Nein- Stimmen: 6                     Stimmenthaltungen: 3

 

 

6.  Abwägung: Die Sicherheit der Bevölkerung durch Störung der Funkstellen des Flughafens Leipzig/ Halle und Klimaschutz

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt, dass der Schutz der Bevölkerung durch Verhinderung von Störungen der Funkstellen ein höheres Gewicht beigemessen bekommt als der Klimaschutz im Bundesgebiet.

 

Abstimmung:

Ja- Stimmen:                Nein- Stimmen:                        Stimmenthaltungen:

 

 

7.  Abwägung: bereits vorhandener Klimaschutz in der Gemeinde Schkopau und Klimaschutz im Bundesgebiet unter Beachtung des bereits erreichten Ziels in Sachsen- Anhalt

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt, dass nur die vorhandene, zumutbare alternative Energiegewinnung in der Gemeinde Schkopau beibehalten und weiterhin gefördert werden soll und somit ein höheres Gewicht beigemessen bekommt als der Klimaschutz im Bundesgebiet.

 

Abstimmung:

Ja- Stimmen: 19           Nein- Stimmen: 5                     Stimmenthaltungen: 1

 

 

Um 21:50 Uhr verlässt Herr Teske die Gemeinderatssitzung. Dadurch verringert sich die Anzahl der Gemeinderäte von 24 und Bürgermeister auf 23 und Bürgermeister

 

 

Beschluss GR 33 / 333 / 2013

Im Anschluss an die Abwägung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau in seiner Sitzung am 05.11.2013, dass die Gemeinde Schkopau davon ausgehen muss, dass mit der Realisierung der geplanten Vorhaben der Windfarmen Raßnitz I und Raßnitz II die generelle Daseinsvorsorge im Sinne des § 1 BauGB nicht gewährleistet werden kann. Aufgrund dessen verweigert die Gemeinde Schkopau das gemeindliche Einvernehmen um für eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung weiterhin zu sorgen, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt. Die Gemeinde Schkopau trägt mit dieser Entscheidung dazu bei, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Der Klimaschutz und Maßnahmen zur Klimaanpassung werden auch weiterhin im Gemeindegebiet gefördert, jedoch unter Voraussetzungen, die nicht zu Lasten der ansässigen Bevölkerung gehen und auch zukünftig positive Anreize für eine stabile Bevölkerungsentwicklung begünstigen. Die Gemeinde Schkopau schützt die städtebauliche Gestalt sowie das Orts- und Landschaftsbild vor weiterer Industrialisierung, da die bereits vorhandenen, historisch gewachsenen Ansiedlungen das zumutbare Maß komplett ausreizt. Die Gemeinde bewahrt die restlichen Freiflächen in ihrer natürlichen Eigenart um somit auch weiterhin positive Anreize zur Erhaltung und zur Entwicklung unter Berücksichtigung aller Anforderungen an gesunde Lebensbedingungen zu gewährleisten.

 

 

Um 22:05 Uhr erklärt Herr Eckl, dass laut Geschäftsordnung keine weiteren Tagesordnungspunkte aufgerufen werden. Die noch ausstehenden Tagesordnungspunkte werden in der nächsten Gemeinderatssitzung am 27.12.2013 behandelt.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

23 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

  4

Stimmenthaltung:

  1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.