TOP Ö 13: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. vereinfachten Änderung des B- Plans Nr. 3 "Am Weißdornbusch" der Gemeinde Schkopau OT Lochau

Frau Meyer führt aus:

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan liegt seit 20 Jahren brach und wurde bisher keiner Realisierung zugeführt. Es wurde ein Bauträger und Investor gefunden, welcher den kompletten Bebauungsplan vollständig erschließen und realisieren möchte.

Dabei wurden die Baugrenzen des Bebauungsplans zunächst in einem ersten Änderungs­verfahren angepasst und die veralteten Festsetzungen auf das notwendige Maß reduziert.

In einer 2. Änderung des Bebauungsplans ist die Einordnung eines Regenrückhalte­beckens, anstelle einer Baufläche auf dem Flurstück 860, die bisher als Gemeinschaftsfläche vorgesehen war, eingearbeitet. Für diese Änderung wurde zur besseren Lesbarkeit eine neue Planzeichnung erstellt und in weiteren Punkten geringfügige Änderungen eingearbeitet. Es erfolgten zeichnerische Änderungen an den Baufenstern und Verkehrsflächen. Der Geltungsbereich wurde an die tatsächliche Grundstücksgestalt sowie an die neuen Eigentumsverhältnisse angepasst. 

 

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.08.2018 empfohlen, den vorliegenden Beschluss zu fassen. 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 18.09.2018 die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Weißdornbusch“ im OT Lochau.

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Demnach wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen, da sich die Aufstellung der zweiten vereinfachten Änderung des Bebauungsplans nicht wesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB entfällt damit die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie der Umweltbericht nach § 2a BauGB.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau billigt den Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Weißdornbusch“ sowie die Änderungsbegründung in der Fassung vom August 2018.

 

Weiterhin wird i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Dabei wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, während folgender Zeiten im Konferenzraum des Bauamtes der Gemeinde Schkopau, für die Dauer von einem Monat den Entwurf des Bebauungsplans einzusehen und Stellungnahmen abzugeben:

 

montags, mittwochs:    9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 14.00 Uhr

dienstags:                          9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

donnerstags:                    9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

sowie freitags:                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr.

 

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem vorliegenden Entwurf die Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

23 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.