Frau Meyer führt aus:
Der
rechtsverbindliche Bebauungsplan liegt seit 20 Jahren brach und wurde bisher
keiner Realisierung zugeführt. Es wurde ein Bauträger und Investor gefunden,
welcher den kompletten Bebauungsplan vollständig erschließen und realisieren
möchte.
Dabei
wurden die Baugrenzen des Bebauungsplans zunächst in einem ersten Änderungsverfahren
angepasst und die veralteten Festsetzungen auf das notwendige Maß reduziert.
In einer
2. Änderung des Bebauungsplans ist die Einordnung eines Regenrückhaltebeckens,
anstelle einer Baufläche auf dem Flurstück 860, die bisher als
Gemeinschaftsfläche vorgesehen war, eingearbeitet. Für diese Änderung wurde zur
besseren Lesbarkeit eine neue Planzeichnung erstellt und in weiteren Punkten
geringfügige Änderungen eingearbeitet. Es erfolgten zeichnerische Änderungen an
den Baufenstern und Verkehrsflächen. Der Geltungsbereich wurde an die
tatsächliche Grundstücksgestalt sowie an die neuen Eigentumsverhältnisse
angepasst.
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.08.2018 empfohlen, den vorliegenden Beschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 18.09.2018 die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Am Weißdornbusch im OT Lochau.
Der
Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
ortsüblich bekannt gemacht.
Die Änderung
wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Demnach wird gemäß § 13 Abs.
2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen, da sich die
Aufstellung der zweiten vereinfachten Änderung des Bebauungsplans nicht
wesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt. Gemäß § 13 Abs.
3 BauGB entfällt damit die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie der
Umweltbericht nach § 2a BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau billigt den Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Am Weißdornbusch sowie die Änderungsbegründung in der Fassung vom August 2018.
Weiterhin wird
i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Dabei wird der Öffentlichkeit die
Gelegenheit gegeben, während folgender Zeiten im Konferenzraum des Bauamtes der
Gemeinde Schkopau, für die Dauer von einem Monat den Entwurf des Bebauungsplans
einzusehen und Stellungnahmen abzugeben:
montags, mittwochs: 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 14.00 Uhr
dienstags: 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 18.00 Uhr
donnerstags: 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 16.00 Uhr
sowie freitags: 9.00 Uhr 12.00 Uhr.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können.
Die Beteiligung
der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem vorliegenden
Entwurf die Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
23 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
24 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.