Sitzung: 20.06.2017 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BM/017/2017
Sachverhalt:
Der WAZV Saalkreis hat in der Sitzung Verbandversammlung am 28.11.2016
Änderungen/Ergänzungen/Neufassungen zu diversen Satzungen beschlossen und diese
im Amtsblatt für den Landkreis Saalekreis Nr. 32 vom 01.12.2016 bekannt
gemacht.
Diese Änderungen/Ergänzungen/Neufassungen sind zum 01.01.2017 in Kraft
getreten.
Von verschiedenen Seiten werden Zweifel vorgetragen, ob die nunmehr
verbindliche Kostenerstattungssatzung rechtskonform ist.
Die Gemeinde Kabelsketal beabsichtigt dazu Einleitungen eines
Normenkontrollverfahrens gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 10 AG VwGO.
Die von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwältin hat dazu in der Sitzung
am 16.05.2017 informiert.
Die Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen CDU/FDP/FWG/KTV und SPD haben im
Vorfeld der Sitzung signalisiert, dass über eine entsprechende Beschlussvorlage
beraten und abgestimmt werden soll.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beauftragt in seiner Sitzung am
20.06.2017 den Bürgermeister die notwendigen Schritte zum Beitritt zu einem
Normenkontrollverfahren der Gemeinde Kabelsketal zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit
der Änderung der Kostenerstattungssatzung des WAZV, einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenthaltung: |
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ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
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Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.