Sachverhalt:
Die
4. vereinfachte Änderung wird aus dem Bebauungsplan Nr. 3.1 Industriestandort
Schkopau der Gemeinde Schkopau vom November 2003 entwickelt, der am 18.
Dezember 2003 in Kraft getreten ist. Seither sind drei Planänderungen erfolgt.
Im
Rahmen dieses Verfahrens zur 4. vereinfachten Änderung soll innerhalb des
Teilgebietes TG 20a (Philippine) die südliche Baugrenze teilweise nach Süden
verschoben werden, um in diesem Bereich den Neubau einer Lagerhalle zu
ermöglichen. Die betroffene Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan (3.
vereinfachte Änderung) bereits als Industriegebiet festgesetzt, liegt jedoch
außerhalb der Baugrenze. Da die Festsetzungen der Art und des Maßes der
baulichen Nutzung unverändert beibehalten werden, sich die räumlichen
Auswirkungen der Änderung auf einen kleinen abgrenzbaren Bereich und die
überbaubare Grundstücksfläche nur auf einer im Verhältnis zur Größe des
Plangebietes sehr kleinen Teilfläche geändert wird, kann die Änderung im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.
Sowohl
der in Kraft getretene Ausgangsbebauungsplan Nr. 3.1 Industriestandort
Schkopau (in der Fassung der 3. vereinfachten Änderung) als auch seine hier
vorliegende 4. vereinfachte Änderung entsprechen inhaltlich den
Darstellungen des Flächennutzungsplanes (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im
Flächennutzungsplan sind für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 3.1
Industriestandort Schkopau im Kernbereich ein Industriegebiet sowie in den
Randbereichen gewerbliche Bauflächen dargestellt.
.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 21.02.2017 den Entwurf zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 Industriestandort Schkopau in der Fassung vom Januar 2017. Weiterhin billigt er die Begründung gleichen Datums. Der Gemeinderat beschließt die Offenlage des Plans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Dabei wird der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats während folgender Zeiten im Konferenzraum des Bauamtes der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau die Gelegenheit gegeben, den Entwurf zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans einzusehen und Stellungnahmen abzugeben:
montags und mittwochs: 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 14.00 Uhr
dienstags: 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 18.00 Uhr
donnerstags: 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 16.00 Uhr
sowie freitags: 9.00 Uhr 12.00 Uhr.
Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können.
Das Büro StadtLandGrün wird beauftragt, die von der Planänderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
18 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
19 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.