TOP Ö 11: Aufstellung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 "Industriestandort Schkopau" OT Schkopau

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 3.1 „Industriestandort Schkopau“ ist am 18.12.2003 in Kraft getreten. Die dritte Änderung des Bebauungsplans hat am 25.04.2013 Rechtskraft erlangt.

Nun soll in einem Teilbereich (TG 20a) des Bebauungsplans durch eine Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB die Baugrenze im Randbereich des Werkes an ein geplantes Vorhaben der PHILIPPINE Technische Kunststoffe GmbH angepasst werden.

Die Änderung bezieht sich auf eine Teilfläche der Grundstücke:

        Gemarkung Schkopau, Flur 4, Flurstücke 4/58 und 130.

Die betroffene Teilfläche des Bebauungsplans ist in dem beiliegenden Lageplan gekenn­zeichnet.

Die PHILIPPINE Technische Kunststoffe GmbH möchte die bestehende Halle auf einer Fläche außerhalb des Baufensters erweitern. Die Planung sieht einen Anbau mit 28 m mal 62 m vor. Diese Halle wird für die Lagerung und Auslieferung benötigt.

Aus technologischer Sicht ist kein anderer Standort möglich, da der Umbau der laufenden Produktion sowie die Versetzung des Equipments zu kritischen Produktionsunterbrechungen in der Automobilindustrie führt. Somit kann durch die Änderung des B- Plans eine Kapazitätserweiterung in Bezug auf die gesteigerte Nachfrage ermöglicht werden, die bei laufender Produktion realisiert werden kann. Auf diese Weise werden am Standort in Schkopau weitere Arbeitsplätze geschaffen und die bestehende Wirtschaft gesichert.

Um die Lagerhalle wie beschrieben errichten zu können, ist es notwendig die Baugrenze zu verschieben.

 

Am 11.10.2016 hat der Bau- und Planungsausschuss empfohlen, die 4. vereinfachte Änderung durchzuführen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 01.11.2016 die Aufstellung der vierten vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 „Industriestandort Schkopau“.

Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren. Demnach wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen, da sich die Aufstellung der vierten vereinfachten Änderung des Bebauungsplans nicht wesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.

Weiterhin wird i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

17 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.