TOP Ö 10: Rechtsformwechsel der Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt GmbH & Co. Beteiligungs-KG (KOWISA KG)

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 30.06.2015:

1.       Dem Rechtsformwechsel der Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt GmbH & Co. Beteiligungs-KG (KOWISA KG) nach §§ 190 ff. Umwandlungsgesetz (UmwG) von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 9 KVG LSA zugestimmt.

2.       Der Bürgermeister ist ermächtigt, auf der Gesellschafterversammlung der KOWISA KG dem Rechtsformwechsel zuzustimmen und alle für die Durchführung notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.