TOP Ö 19: Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Entwicklungssatzung Nr. 2/9 "Am Park" im Ortsteil Döllnitz

 

Um 21:10 Uhr verlässt Herr Jentsch die Sitzung. Dadurch verringert sich die Anzahl der Gemeinderäte von 26 und Bürgermeister auf 25 und Bürgermeister.

 

Herr Weiß führt aus, dass der Bau- und Planungsausschuss die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die zum Entwurf vom Januar 2013 der Entwicklungssatzung Nr. 2/9 „Am Park“ eingegangen sind, zur Kenntnis genommen, ausgiebig diskutiert und geprüft hat.

Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Planfassung für den Satzungsbeschluss der vg. Entwicklungssatzung erarbeitet. Im Vergleich zum Entwurf wurden die Verfahrensvermerke und der Hinweis auf die Kampfmittelverdachtsfläche auf der Planzeichnung ergänzt. Schließlich wurden Hinweise zum Artenschutz zur Begründung hinzugefügt.

Der Bau- und Planungsausschuss hat die Vorlage für den Gemeinderat mit einer Änderung in der Abwägung (Lfd. Nr. 7des Abwägungsbogens, zu 17) empfohlen.

 

 

Beschluss GR 29 / 294 / 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung vom 23.04.2013 die Stellungnahmen, die im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung der Entwicklungssatzung „Am Park“ im Ortsteil Döllnitz eingegangen sind, anhand der beiliegenden Abwägungsbögen vom März 2013.

(Vgl. beiliegende Abwägungsbögen)

Das Planungsbüro StadtLandGrün soll beauftragt werden, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung vom 23.04.2013 die Aufstellung der Entwicklungssatzung Nr. 2/9 „Am Park“ im Ortsteil Döllnitz in der Fassung vom März 2013 nach § 10 BauGB als Satzung.

Die Begründung in der Fassung vom März 2013 soll gebilligt werden.

Das Bauamt der Gemeinde Schkopau soll beauftragt werden, die Entwicklungssatzung Nr. 2/9 „Am Park“ ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.