Sachverhalt:
Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom
26.04.2021 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die
Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne
Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 und
5.000,00 liegt. Der Haupt- und Vergabeausschuss der Gemeinde Schkopau tagt
laut Sitzungskalender für das Jahr 2021 planmäßig wieder am 25.11.2021. Zudem
muss der Gemeinderat gemäß § 4 Nr. 7 der Hauptsatzung über die Annahme eines
Außenspielgerätes von rund 22.000,00 entscheiden. Aus den oben genannten
Gründen wird dem Gemeinderat die beigefügte Übersicht über erhaltene Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
02.11.2021 gemäß § 4 Nr. 7 und § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde
Schkopau vom 26.04.2021 die Annahme der in der Anlage genannten Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
1.
Einzahler: Lions Förderverein Merseburg e. V.
Geldspende in Höhe von 1.000
für den Kindergarten Zwergenschloss in Wallendorf
- Holzspielgerät
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
24 + Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
2.
Einzahler: Sven Ebert
Geldspende in Höhe
von 1.500,00 für die Seniorenarbeit in allen Ortsteilen
Ausgestaltung der Weihnachtsfeier
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
24 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
18 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Stimmenthaltung: |
5 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
1 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist Herr Sven Ebert Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
3.
Einzahler: Saalesparkasse
Geldspende in Höhe von 1.000,00
für den Kindergarten Storchennest in Döllnitz
für Kinderfahrzeuge
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
23+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
24 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
4.
Einzahler: Förderverein Lochau e. V.
Sachspende in Höhe von rund
22.000,00 - Spielgerät inklusiver Aufbau auf
Spielplatz in Lochau
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
24 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
1 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist Herr David Jahnel Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
5.
Einzahler: Förderverein Lochau e. V.
Sachspende in Höhe von rund 3.000,00 - Baum und dessen
Pflanzung im Park an der Dahne
in Lochau
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
23 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
1 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist Herr David Jahnel Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.