TOP Ö 10: Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 26.04.2021 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 € und 5.000,00 € liegt. Der Haupt- und Vergabeausschuss der Gemeinde Schkopau tagt laut Sitzungskalender für das Jahr 2021 planmäßig wieder am 25.11.2021. Zudem muss der Gemeinderat gemäß § 4 Nr. 7 der Hauptsatzung über die Annahme eines Außenspielgerätes von rund 22.000,00 € entscheiden. Aus den oben genannten Gründen wird dem Gemeinderat die beigefügte Übersicht über erhaltene Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 02.11.2021 gemäß § 4 Nr. 7 und § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 26.04.2021 die Annahme der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

 


 

 

1.

Einzahler:  Lions Förderverein Merseburg e. V.

Geldspende in Höhe von 1.000 € für den Kindergarten Zwergenschloss in       Wallendorf - Holzspielgerät

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

                2.

                Einzahler:  Sven Ebert 

                Geldspende in Höhe von 1.500,00 € für die Seniorenarbeit in allen      Ortsteilen – Ausgestaltung der Weihnachtsfeier

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltung:

5

ausgeschlossene Gemeinderäte:

1

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist Herr Sven Ebert Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

                3.

                Einzahler:  Saalesparkasse

                Geldspende in Höhe von 1.000,00 € für den Kindergarten Storchennest in       Döllnitz für Kinderfahrzeuge

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

23+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

                4.

                Einzahler:  Förderverein Lochau e. V.

                Sachspende in Höhe von rund 22.000,00 € - Spielgerät inklusiver Aufbau          auf Spielplatz in Lochau

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

1

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist Herr David Jahnel Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                5.

                Einzahler:  Förderverein Lochau e. V. –

                Sachspende in Höhe von rund                 3.000,00 € -         Baum und dessen

                Pflanzung im „Park an der Dahne“ in Lochau

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

23 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

1

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist Herr David Jahnel Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.