Sachverhalt:
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2018
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 6/12 Gemeindeacker aufzustellen
(Beschluss-Nr. GR 34/293/2018). Die ortsübliche Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 18.09.2019 im Amtsblatt Nr. 37/2019 der
Gemeinde Schkopau.
Dem vorliegenden Entwurf sind
zahlreiche Vorberatungen im Ortschaftsrat und im Bau- und Planungsausschuss
sowie Gespräche mit Anwohnern vorausgegangen. Der nun vorliegende Entwurf stellt
sicher, dass sich die neue Bebauung in das vorhandene Ortsbild einfügt. Der
vorliegende Entwurf enthält:
-
Acht Baufelder, in denen jeweils an der Ost-
Seite eine Baulinie festgesetzt wurde, an welcher gebaut werden muss,
- eine Mindestgrundstücksgröße von 800 m²,
- zwei Freihaltebereiche für die notwendige Grundstückserschließung aller acht Baufelder,
- 5 m Abstand zwischen der südlichen Baugrenze und der bestehenden Dorfstraße,
- eine Sperrlinie zur Sicherstellung, dass der Bereich zur Dorfstraße ohne Ein- und Ausfahrten ausgebildet wird,
- auf der Fläche südlich der Perlenschnur darf maximal eingeschossig gebaut werden,
- auf der Fläche nördlich der Perlenschnur darf maximal zweigeschossig gebaut werden.
Da der Bebauungsplan nach § 13 b BauGB aufgestellt wird, ist nur ein einstufiges Verfahren der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Die öffentliche Auslegung wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und über die Auslegung informiert.
Die Kosten für das Aufstellungsverfahren wurden vom Investor refinanziert.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau billigt in seiner Sitzung am 20.07.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6/12 Gemeindeacker sowie die Begründung in der Fassung vom Mai 2021.
Weiterhin wird
i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 b BauGB
die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Dabei wird der Öffentlichkeit für
die Dauer eines Monats während folgender Zeiten im Lichthof der 1. Etage der
Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau, die Gelegenheit gegeben, den
Entwurf des Bebauungsplans einzusehen und Stellungnahmen abzugeben:
Montags und mittwochs: 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 14.00 Uhr
dienstags: 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 18.00 Uhr
donnerstags: 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 16.00 Uhr
sowie freitags: 9.00 Uhr 12.00 Uhr.
Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können.
Die Beteiligung
der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr.1 und § 13 b BauGB
nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, mit
dem vorliegenden Entwurf die Beteiligung der von der Planung betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie
der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
22 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.