TOP Ö 12: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum B- Plan Nr. 6/12 "Gemeindeacker" der Gemeinde Schkopau OT Korbetha

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 6/12 „Gemeindeacker“ aufzustellen (Beschluss-Nr. GR 34/293/2018). Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 18.09.2019 im Amtsblatt Nr. 37/2019 der Gemeinde Schkopau.

Dem vorliegenden Entwurf sind zahlreiche Vorberatungen im Ortschaftsrat und im Bau- und Planungsausschuss sowie Gespräche mit Anwohnern vorausgegangen. Der nun vorliegende Entwurf stellt sicher, dass sich die neue Bebauung in das vorhandene Ortsbild einfügt. Der vorliegende Entwurf enthält:

 

-          Acht Baufelder, in denen jeweils an der Ost- Seite eine Baulinie festgesetzt wurde, an welcher gebaut werden muss,

-          eine Mindestgrundstücksgröße von 800 m²,

-          zwei Freihaltebereiche für die notwendige Grundstückserschließung aller acht Baufelder,

-          5 m Abstand zwischen der südlichen Baugrenze und der bestehenden Dorfstraße,

-          eine „Sperrlinie“ zur Sicherstellung, dass der Bereich zur Dorfstraße ohne Ein- und Ausfahrten ausgebildet wird,

-          auf der Fläche südlich der „Perlenschnur“ darf maximal eingeschossig gebaut werden,

-          auf der Fläche nördlich der „Perlenschnur“ darf maximal zweigeschossig gebaut werden.

Da der Bebauungsplan nach § 13 b BauGB aufgestellt wird, ist nur ein einstufiges Verfahren der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Die öffentliche Auslegung wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und über die Auslegung informiert.

Die Kosten für das Aufstellungsverfahren wurden vom Investor refinanziert.

 

Beschlussantrag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau billigt in seiner Sitzung am 20.07.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6/12 „Gemeindeacker“ sowie die Begründung in der Fassung vom Mai 2021.

 

Weiterhin wird i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 b BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Dabei wird der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats während folgender Zeiten im Lichthof der 1. Etage der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau, die Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplans einzusehen und Stellungnahmen abzugeben:

 

Montags und mittwochs:               9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 14.00 Uhr

dienstags:                                             9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

donnerstags:                                       9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

sowie freitags:                                    9.00 Uhr – 12.00 Uhr.

 

Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr.1 und § 13 b BauGB nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, mit dem vorliegenden Entwurf die Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.