Sachverhalt:
Nach Einberufung des Arbeitskreises tagte dieser am:
21.09.2020, 12.10.2020, 15.03.2021 und 12.04.2021
Durch die sich ändernde Bevölkerungsstruktur in der Gemeinde Schkopau,
verursacht durch den Zuwachs an jungen Familien, wurde ein Mehrbedarf an
Betreuungsplätzen für Kinder im Kindergartenalter festgestellt. Um diesen
Bedarf decken zu können, wurden Standortvorschläge für den Neubau einer
Kindereinrichtung im Sozialausschuss erörtert. Dabei wurde berücksichtigt, dass
der größte Bedarf in der Ortschaft Ermlitz zu verzeichnen ist, weshalb ein
Grundstück in der Ortschaft Ermlitz favorisiert wurde. Auf Grund des sehr hohen
Kaufpreises für das in Betracht kommende Grundstück entschied sich der
Gemeinderat gegen einen Erwerb.
Nach dieser Entscheidung wurden im Sozialausschuss Varianten vorgestellt
um die Betreuungsplätze mit konkretisiertem Bedarf auf dem Grundstück in der
Ortschaft Lochau, hinter der vorhandenen Kindereinrichtung, realisieren zu
können.
Dazu wurden die Ortschaften Ermlitz, Röglitz und Lochau angehört. Die
Ergebnisse der Beratungen in den Ortschaftsräten wurden in den Protokollen als
Stellungnahme festgehalten.
Zwischenzeitlich wurde ein Arbeitskreis gebildet, in welchem alle
Fraktionen des Gemeinderates vertreten sind, um sich ausschließlich mit der
Thematik zu befassen.
In Auswertung der Stellungnahmen der Ortschaftsräte wurde eine weitere
Standortvariante (GE An der Elsterbrücke L 183) seitens des Arbeitskreises
vorgeschlagen.
In Zusammenfassung der Stellungnahmen kamen unterschiedliche Standpunkte
zum Ausdruck:
Des Weiteren sollten für ein privates Grundstück in Ermlitz noch einmal
Kaufpreisverhandlungen aufgenommen werden, um eventuell doch einen Neubau in
der Ortschaft realisieren zu können.
Für beide neu zu betrachtenden Grundstücke (Ermlitz und GE Döllnitz)
wurden Baugrundgutachten erstellt.
Im Ergebnis dieser wurde festgestellt, dass das Grundstück in Ermlitz
nicht mehr in die weiteren Betrachtungen einbezogen werden kann. Eine Bebauung
im Gewerbegebiet ist dagegen möglich.
Der Ortschaftsrat von Döllnitz wurde daraufhin um eine Stellungnahme
gebeten, da dieser von den vorgeschlagenen Standorten bisher nicht betroffen
war, und somit auch nicht beteiligt wurde.
Im Ergebnis der
Anfrage gab der Ortschaftsrat eine Absichtserklärung ab, in welcher sich der
Rat für den Standort in Lochau ausspricht. Die Erklärung wurde in der nicht
öffentlichen Sitzung behandelt, so dass diese hier in der öffentlichen Sitzung
nicht als Anlage beigefügt ist.
Seitens der Verwaltung werden hiermit im Ergebnis aller Beratungen im
Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport und des
Arbeitskreises die beiden Standorte im Gewerbegebiet An der Elsterbrücke L
183 in der Ortschaft Döllnitz und dem Gelände hinter der vorhanden
Kindereinrichtung in der Ortschaft Lochau zur möglichst abschließenden
Entscheidung für den Gemeinderat vorgeschlagen, welche in der Anlage 1
dargestellt sind.
Die Protokollauszüge der Ortschaftsräte von Lochau, Ermlitz und Röglitz
sind in den Anlagen 2 bis 4 angefügt. Der Ortschaftsrat von Lochau hat eine
Begründung nachgereicht.
Der Ortschaftsrat von Döllnitz hat seine gefasste Absichtserklärung noch
nicht begründet.
Die hier gegenständliche Beschlussvorlage soll die Verwaltung
ermächtigen, die notwendigen Planungen und vorzubereitenden Maßnahmen zu
veranlassen. Vor der Ausschreibung der eigentlichen Kindereinrichtung mit
Außengelände ist ein Beschluss des Gemeinderates zu fassen, in welchen eine
Folgekostenberechnung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einfließen wird.
Zur Nachvollziehbarkeit des ermittelten Betreuungsbedarfes ist die
Empfehlung aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport
vom 16.06.2020 als Anlage 5 beigefügt. Die darin angeführten Baukosten wurden
fortgeschrieben.
Im Arbeitskreis wurde in der Diskussion mehrheitlich dafür votiert, dass
ungeachtet der hier zu treffenden Standortbestimmung ein angemessener
Neubaustandort für einen Ersatzneubau in Ermlitz entwickelt werden soll, um die
vorhandene Einrichtung in Ermlitz zu ersetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
01.06.2021 entsprechend dem Abstimmungsergebnis den Neubau einer
Kindereinrichtung am Standort
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
|
Nein-Stimmen: |
|
Stimmenthaltung: |
|
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
|
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.