TOP Ö 14: Neubau einer Kindereinrichtung

Sachverhalt:

 

Nach Einberufung des Arbeitskreises tagte dieser am:

 

21.09.2020, 12.10.2020, 15.03.2021 und 12.04.2021

 

 

Durch die sich ändernde Bevölkerungsstruktur in der Gemeinde Schkopau, verursacht durch den Zuwachs an jungen Familien, wurde ein Mehrbedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Kindergartenalter festgestellt. Um diesen Bedarf decken zu können, wurden Standortvorschläge für den Neubau einer Kindereinrichtung im Sozialausschuss erörtert. Dabei wurde berücksichtigt, dass der größte Bedarf in der Ortschaft Ermlitz zu verzeichnen ist, weshalb ein Grundstück in der Ortschaft Ermlitz favorisiert wurde. Auf Grund des sehr hohen Kaufpreises für das in Betracht kommende Grundstück entschied sich der Gemeinderat gegen einen Erwerb.

 

Nach dieser Entscheidung wurden im Sozialausschuss Varianten vorgestellt um die Betreuungsplätze mit konkretisiertem Bedarf auf dem Grundstück in der Ortschaft Lochau, hinter der vorhandenen Kindereinrichtung, realisieren zu können.

 

Dazu wurden die Ortschaften Ermlitz, Röglitz und Lochau angehört. Die Ergebnisse der Beratungen in den Ortschaftsräten wurden in den Protokollen als Stellungnahme festgehalten.

 

Zwischenzeitlich wurde ein Arbeitskreis gebildet, in welchem alle Fraktionen des Gemeinderates vertreten sind, um sich ausschließlich mit der Thematik zu befassen.

 

In Auswertung der Stellungnahmen der Ortschaftsräte wurde eine weitere Standortvariante (GE „An der Elsterbrücke L 183“) seitens des Arbeitskreises vorgeschlagen.

 

In Zusammenfassung der Stellungnahmen kamen unterschiedliche Standpunkte zum Ausdruck:

 

  • Der Ortschaftsrat von Röglitz schlug abweichend von den Varianten der Anhörung einen Standort in Röglitz (Gelände neben Sportplatz) vor.
  • Der Ortschaftsrat von Ermlitz konnte den Standort in Lochau akzeptieren, wenn in Ermlitz kein Grundstück zur Verfügung stehen sollte.
  • Der Ortschaftsrat Lochau lehnte den Standort in Lochau ab und schlug den neuen Standort im Gewerbegebiet in der Ortschaft Döllnitz vor.

 

Des Weiteren sollten für ein privates Grundstück in Ermlitz noch einmal Kaufpreisverhandlungen aufgenommen werden, um eventuell doch einen Neubau in der Ortschaft realisieren zu können.

 

Für beide neu zu betrachtenden Grundstücke (Ermlitz und GE Döllnitz) wurden Baugrundgutachten erstellt.

Im Ergebnis dieser wurde festgestellt, dass das Grundstück in Ermlitz nicht mehr in die weiteren Betrachtungen einbezogen werden kann. Eine Bebauung im Gewerbegebiet ist dagegen möglich.

 

Der Ortschaftsrat von Döllnitz wurde daraufhin um eine Stellungnahme gebeten, da dieser von den vorgeschlagenen Standorten bisher nicht betroffen war, und somit auch nicht beteiligt wurde.

 

Im Ergebnis der Anfrage gab der Ortschaftsrat eine Absichtserklärung ab, in welcher sich der Rat für den Standort in Lochau ausspricht. Die Erklärung wurde in der nicht öffentlichen Sitzung behandelt, so dass diese hier in der öffentlichen Sitzung nicht als Anlage beigefügt ist.

 

 

Seitens der Verwaltung werden hiermit im Ergebnis aller Beratungen im Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport und des Arbeitskreises die beiden Standorte im Gewerbegebiet „An der Elsterbrücke L 183“ in der Ortschaft Döllnitz und dem Gelände hinter der vorhanden Kindereinrichtung in der Ortschaft Lochau zur möglichst abschließenden Entscheidung für den Gemeinderat vorgeschlagen, welche in der Anlage 1 dargestellt sind.

 

Die Protokollauszüge der Ortschaftsräte von Lochau, Ermlitz und Röglitz sind in den Anlagen 2 bis 4 angefügt. Der Ortschaftsrat von Lochau hat eine Begründung nachgereicht.

Der Ortschaftsrat von Döllnitz hat seine gefasste Absichtserklärung noch nicht begründet.

 

Die hier gegenständliche Beschlussvorlage soll die Verwaltung ermächtigen, die notwendigen Planungen und vorzubereitenden Maßnahmen zu veranlassen. Vor der Ausschreibung der eigentlichen Kindereinrichtung mit Außengelände ist ein Beschluss des Gemeinderates zu fassen, in welchen eine Folgekostenberechnung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einfließen wird.

 

Zur Nachvollziehbarkeit des ermittelten Betreuungsbedarfes ist die „Empfehlung“ aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport vom 16.06.2020 als Anlage 5 beigefügt. Die darin angeführten Baukosten wurden fortgeschrieben.

 

Im Arbeitskreis wurde in der Diskussion mehrheitlich dafür votiert, dass ungeachtet der hier zu treffenden Standortbestimmung ein angemessener Neubaustandort für einen Ersatzneubau in Ermlitz entwickelt werden soll, um die vorhandene Einrichtung in Ermlitz zu ersetzen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 01.06.2021 entsprechend dem Abstimmungsergebnis den Neubau einer Kindereinrichtung am Standort

 

 

  • hinter der vorhanden Kindereinrichtung in der Ortschaft Lochau.

 

  •  im Gewerbegebiet „An der Elsterbrücke L 183“in der Ortschaft Döllnitz.

           

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

27 + Bürgermeister

davon anwesend:

+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

ausgeschlossene Gemeinderäte:

 

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.