TOP Ö 12: Entwurfs- und Offenlagebeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3/8 "Gewerbegebiet an der Schkeuditzer Straße" der Gemeinde Schkopau, Ortsteil Ermlitz

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Weiß führt aus, dass der Vorentwurf des B-Planes den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übergeben wurde. Die Stellungnahmen liegen vor. Im Ergebnis der Behördenbeteiligung und unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge wurde der Entwurf des B-Planes Nr. 3/8 „Gewerbegebiet an der Schkeuditzer Straße“ erarbeitet.

 

Abwägungsvorschläge:

lfd. Nr. 3                      22  Ja-Stimmen            (einstimmig)

lfd. Nr. 11                    22  Ja-Stimmen            (einstimmig)

lfd. Nr. 14                    22 Ja-Stimmen (einstimmig)

 

Beschluss GR 16 / 176 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat die Stellungnahmen, die zum Vorentwurf des Bebauungsplans eingegangen sind, zur Kenntnis genommen:

(vgl. beiliegende Abwägungsbögen)

Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau billigt in seiner Sitzung am 20.09.2011 den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung vom Juli 2011 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Dabei wird der Öffentlichkeit vom 04.10.2011 bis einschließlich 04.11.2011 während folgender Zeiten im Bauamt der Gemeinde Schkopau die Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplans einzusehen und Stellungnahmen abzugeben:

montags, mittwochs:      9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 14.00 Uhr

dienstags:                      9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

donnerstags:                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

sowie freitags:               9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können.

Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

21 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.