Herr Weiß führt aus, dass der Vorentwurf des
B-Planes den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme
übergeben wurde. Die Stellungnahmen liegen vor. Im Ergebnis der
Behördenbeteiligung und unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge wurde
der Entwurf des B-Planes Nr. 3/8 Gewerbegebiet an der Schkeuditzer Straße
erarbeitet.
Abwägungsvorschläge:
lfd.
Nr. 3 22 Ja-Stimmen (einstimmig)
lfd.
Nr. 11 22 Ja-Stimmen (einstimmig)
lfd.
Nr. 14 22 Ja-Stimmen (einstimmig)
Beschluss
GR 16 / 176 / 2011
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat die Stellungnahmen, die zum Vorentwurf
des Bebauungsplans eingegangen sind, zur Kenntnis genommen:
(vgl.
beiliegende Abwägungsbögen)
Das Planungsbüro
StadtLandGrün wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau billigt in seiner Sitzung am 20.09.2011 den
Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung vom Juli 2011 gemäß § 3
Abs. 2 BauGB.
Dabei wird der
Öffentlichkeit vom 04.10.2011 bis einschließlich 04.11.2011 während folgender
Zeiten im Bauamt der Gemeinde Schkopau die Gelegenheit gegeben, den Entwurf des
Bebauungsplans einzusehen und Stellungnahmen abzugeben:
montags, mittwochs: 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 14.00 Uhr
dienstags: 9.00
Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 18.00 Uhr
donnerstags: 9.00
Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 16.00 Uhr
sowie freitags: 9.00
Uhr 12.00 Uhr
Ort und Dauer der
Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem
Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können.
Das
Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die von der Planung berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen und
von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
21
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.