Sachverhalt:
In den letzten Jahren wurde vom Gemeinderat bei der Festlegung des
Verteilerschlüssels für die Ortsbürgermeistermittel nie eine Gesamtsumme
vorgegeben. Dennoch werden den Ortsbürgermeister/innen in der Regel im
Mai
entsprechende Summen benannt, die sie mit Beschluss ihrer Ortschaftsräte
auf die
drei Haushaltsstellen Repräsentationen, Sportförderung sowie Heimat- und
Kulturpflege bis Juli verteilen sollen.
Wenn dann im Zuge der Haushaltsberatungen die Ortsbürgermeistermittel
erhöht
werden, so wie für 2019 geschehen, müssen diese Beschlüsse im
Eilverfahren noch
einmal mit den geänderten Summen in den Ortschaftsräten beschlossen
werden.
Es erscheint daher sinnvoller, im Vorfeld vom Gemeinderat, der den
Haushalt sowieso
beschließen muss, eine Vorgabe bzgl. der Höhe der Ortsbürgermeistermittel
zu
machen.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und
Wirtschaftsausschuss empfiehlt in seiner Sitzung am 09.04.2019 dem Gemeinderat
der Gemeinde Schkopau, den Verteilerschlüssel für die Ortsbürgermeistermittel
im Haushalt 2020 wie folgt festzusetzen:
1. 30 % des
Gesamtbudgets als Festbetrag zu gleichen Anteilen für jeden Ortsteil,
2. 70 % des
Gesamtbudgets prozentual aufgeteilt, entsprechend der Einwohnerzahl der
einzelnen Ortsteile
zum Stichtag 31.12.2018.
3. Die Höhe des
Gesamtbudgets der Ortsbürgermeistermittel wird im Rahmen der
Haushaltsdiskussion
unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage bestimmt.
4. Die
Ortsbürgermeistermittel sind folgendem Verwendungszweck vorbehalten:
- Repräsentationen
und Ehrungen
- Heimat- und
Kulturpflege
- Sportförderung.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
20 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
20 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.