TOP Ö 13: Zuschüsse für Jubiläen von Ortschaften, Ortsfeuerwehren und der Wasserwehr

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 19.06.2018 wurde durch

Frau Ewald, Ortsbürgermeisterin von Raßnitz, die Frage gegenüber der Verwaltung

aufgeworfen, ob die Gemeinde die Jubiläen der Ortsfeuerwehren finanziell unterstützt.

In der Diskussion stellte sich heraus, dass es keine einheitliche Herangehensweise in

der Verwaltung gab. Die Ausschussmitglieder beauftragten die Verwaltung, ein

generelles Verfahren für die Mittelanmeldung bzw. -gewährung solcher Jubiläen zu

erarbeiten und die Jubiläen der Ortsfeuerwehren finanziell zu unterstützen.

 

In der nächsten Ausschusssitzung am 11.09.2018 hat Bürgermeister Haufe unter TOP

8 dann den Entwurf des Arbeitshinweises zur Planung von Zuschüssen zu Jubiläen

von Ortschaften und Ortsfeuerwehren (einschließlich unselbständiger Standorte von

Ortsfeuerwehren) und der Wasserwehr der Gemeinde vorgestellt und erläutert. Da die

Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes eine verwaltungsinterne Angelegenheit ist,

bedurfte es hier keines Beschlusses dieses Arbeitshinweises durch den Ausschuss.

Dennoch drückten die Ausschussmitglieder aus, dass sie mit dem Arbeitshinweis

einverstanden waren. 

 

Am 24.10.2018 wurde dieser Arbeitshinweis den Ortsbürgermeistern und den

Ortswehrleitungen um 11:24 Uhr per Mail durch Bürgermeister Haufe verteilt. In

diesem ist die Verfahrensweise für die Haushaltsaufstellung explizit geregelt.

 

Nach Kenntnisstand des Antragsstellers wurden entsprechend des vorgegebenen

Verfahrens 4.000 € in der Kostenstelle 52710100 des Produktes Brandschutz

eingestellt und am 05.03.2019 im Gemeinderat mit dem Haushalt beschlossen. Der

Gemeinderat hat mit Haushaltsbeschluss diese Ausgaben also gebilligt.

 

In der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 09.04.2019 hat der

Bürgermeister kundgetan, diese Mittel nicht auszahlen zu wollen. Unter anderem fehle

ihm ein formaler Beschluss zu dieser Verfahrensweise. Den Wunsch nach einem

formalen Beschluss kann mit Zustimmung zu diesem Antrag nachgeholt werden.   

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat Schkopau beschließt, dass der Bürgermeister beauftragt wird,

entsprechend des Arbeitshinweises zur Planung von Zuschüssen zu Jubiläen von

Ortschaften und Ortsfeuerwehren (einschließlich unselbständiger Standorte von

Ortsfeuerwehren) und der Wasserwehr der Gemeinde vom 24.10.2018 zu verfahren

und die für 2019 geplanten Mittel den jeweiligen Ortschaften und Ortsfeuerwehren zu

gewähren und zur Verfügung zu stellen.   

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

19 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltung:

2

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.