Sachverhalt:
In der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 19.06.2018 wurde
durch
Frau Ewald, Ortsbürgermeisterin von Raßnitz, die Frage gegenüber der
Verwaltung
aufgeworfen, ob die Gemeinde die Jubiläen der Ortsfeuerwehren finanziell unterstützt.
In der Diskussion stellte sich heraus, dass es keine einheitliche
Herangehensweise in
der Verwaltung gab. Die Ausschussmitglieder beauftragten die Verwaltung,
ein
generelles Verfahren für die Mittelanmeldung bzw. -gewährung solcher
Jubiläen zu
erarbeiten und die Jubiläen der Ortsfeuerwehren finanziell zu
unterstützen.
In der nächsten Ausschusssitzung am 11.09.2018 hat Bürgermeister Haufe
unter TOP
8 dann den Entwurf des Arbeitshinweises zur Planung von Zuschüssen zu
Jubiläen
von Ortschaften und Ortsfeuerwehren (einschließlich unselbständiger
Standorte von
Ortsfeuerwehren) und der Wasserwehr der Gemeinde vorgestellt und
erläutert. Da die
Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes eine verwaltungsinterne
Angelegenheit ist,
bedurfte es hier keines Beschlusses dieses Arbeitshinweises durch den
Ausschuss.
Dennoch drückten die Ausschussmitglieder aus, dass sie mit dem
Arbeitshinweis
einverstanden waren.
Am 24.10.2018 wurde dieser Arbeitshinweis den Ortsbürgermeistern und den
Ortswehrleitungen um 11:24 Uhr per Mail durch Bürgermeister Haufe
verteilt. In
diesem ist die Verfahrensweise für die Haushaltsaufstellung explizit
geregelt.
Nach Kenntnisstand des Antragsstellers wurden entsprechend des
vorgegebenen
Verfahrens 4.000 in der Kostenstelle 52710100 des Produktes Brandschutz
eingestellt und am 05.03.2019 im Gemeinderat mit dem Haushalt
beschlossen. Der
Gemeinderat hat mit Haushaltsbeschluss diese Ausgaben also gebilligt.
In der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 09.04.2019 hat
der
Bürgermeister kundgetan, diese Mittel nicht auszahlen zu wollen. Unter
anderem fehle
ihm ein formaler Beschluss zu dieser Verfahrensweise. Den Wunsch nach
einem
formalen Beschluss kann mit Zustimmung zu diesem Antrag nachgeholt
werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Schkopau beschließt, dass der Bürgermeister beauftragt
wird,
entsprechend des Arbeitshinweises zur Planung von Zuschüssen zu Jubiläen
von
Ortschaften und Ortsfeuerwehren (einschließlich unselbständiger Standorte
von
Ortsfeuerwehren) und der Wasserwehr der Gemeinde vom 24.10.2018 zu
verfahren
und die für 2019 geplanten Mittel den jeweiligen Ortschaften und
Ortsfeuerwehren zu
gewähren und zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
19 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
13 |
Nein-Stimmen: |
5 |
Stimmenthaltung: |
2 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.