TOP Ö 12: Inanspruchnahme der Förderung nach § 16i SGB II zur Verbesserung der Ordnung und Sauberkeit in den Ortsteilen und an den Seen der Gemeinde Schkopau

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Bundesregierung hat mit dem Teilhabechancengesetz Beziehern von SGB-II-Leistungen neue Einstiegsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt eröffnet. Gefördert werden nach § 16i SGB II sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten. Bislang wurden geförderte Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes in der Regel über die ASG (Arbeitsförderungs- und Sanierungsgesellschaft mbH) abgewickelt. Da es sich bei dem neuen Förderprogramm um eine personengebundene und nicht um eine projektgebundene Maßnahme handelt, erfolgt die Beantragung und Abrechnung direkt über den Eigenbetrieb für Arbeit.

 

Bei Einstellung eines Arbeitnehmers erhält der Arbeitgeber im ersten und zweiten Jahr einen Zuschuss in Höhe von 100 % des monatlichen Entgeltes. Im 3. Jahr beträgt der Zuschuss 90 %, im 4. Jahr 80 % und im 5. Jahr 90 %. Tarifliche Einmalzahlungen und notwendige Sachkosten gehen zu Lasten des Arbeitgebers.

Um die Ordnung und Sauberkeit in den Ortsteilen und an den Seen der Gemeinde zu verbessern, empfiehlt die Verwaltung die Einstellung von max. 6 Arbeitskräften. Da es sich um zusätzliche Hilfskräfte handelt, ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 2 geplant.

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 07.05.2019 die Fördermöglichkeit nach § 16i SGB II zur Verbesserung der Ordnung und Sauberkeit in den Ortsteilen und an den Seen der Gemeinde Schkopau in Anspruch zu nehmen und max. sechs Beschäftigte einzustellen. 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.