TOP Ö 11: Satzung zu den Wahlen der Gemeindeelternvertretung und anderer Elternvertretungen in der Gemeinde Schkopau

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in   Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG) vom 05.03.2003 wurde novelliert und ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten.

 

Gemäß § 19 Absatz 4 (KiFöG) haben die Gemeinden ab dem 01.08.2019 das nähere Verfahren zur Wahl der Elternvertretungen in einer Satzung zu regeln. Mit dem vorgelegten Satzungsentwurf zu den Wahlen der Gemeindeelternvertretung und anderer Elternvertretungen in der Gemeinde Schkopau wird der rechtliche Rahmen für die Wahlen 2019 in der Gemeinde Schkopau geschaffen.   

 

Die Elternkuratorien der Kindereinrichtungen und der Gemeindeelternrat wurden an der Erarbeitung der Satzung in einer gemeinsamen Sitzung am 01.04.2019 beteiligt. Die Hinweise aus der Elternschaft wurden aufgegriffen und soweit möglich berücksichtigt.

 

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport hat in den Sitzungen am 12.03.2019 und am 17.04.2019 über die geplanten Änderungen beraten. Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport dem Gemeinderat empfohlen, die Satzung zu den Wahlen der Gemeindeelternvertretung und anderer Elternvertretungen in der Gemeinde Schkopau zu beschließen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am  07.05.2019 die Satzung zu den Wahlen der Gemeindeelternvertretung und anderer Elternvertretungen in der Gemeinde Schkopau. 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

19 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.