TOP Ö 9: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Schkopau (Kostenbeitragssatzung)

Sachverhalt:

 

Das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in   Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG) vom 05.03.2003 wurde novelliert und ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Daraus ergibt sich für die Gemeinde Schkopau Handlungsbedarf, die Satzung zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Die daraus resultierenden  Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Schkopau (Kostenbeitragssatzung). Grundsätzlich wurden die bisher geltenden Kostenbeiträge beibehalten. Um die durch die gesetzlich geforderte Stundenstaffelung entstandenen  Regelungslücken zu füllen, wurden Ergänzungen im Rahmen der bisher geltenden  Kostenbeiträge vorgenommen.

 

Die Elternkuratorien der Kindereinrichtungen und der Gemeindeelternrat wurden an der Erarbeitung der Satzung in einer gemeinsamen Sitzung am 01.04.2019 beteiligt. Die Hinweise aus der Elternschaft wurden aufgegriffen und soweit möglich berücksichtigt.

 

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport hat in den Sitzungen am 12.03. und am 17.04.2019 über die geplanten Änderungen beraten. Im Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport dem Gemeinderat, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Schkopau zu beschließen.

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2019 seine Empfehlung ausgesprochen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am  07.05.2019 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Schkopau (Kostenbeitragssatzung).         


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

20 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.