Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 18.09.2018
die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2013 beschlossen. Die auf die
Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 bis 2018 sind
dem Gemeinderat bisher nicht zur Feststellung vorgelegt worden.
Eine fundierte und verlässliche Haushaltsplanung der Gemeinde setzt
voraus, dass die Ergebnisse der vergangenen Haushaltsjahre bekannt sind und
festgestellt wurden. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts
sind im Jahresabschluss zur Feststellung des Jahresergebnisses eine Vielzahl
von nicht finanzwirksamen Positionen (Abschreibungen, Sonderposten,
Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten) zu berücksichtigen, die erheblichen
Einfluss auf das Jahresergebnis haben können.
Es wird daher für notwendig erachtet, eine Priorität auf die Aufstellung
und Feststellung der Jahresabschlüsse der Jahre 2013 bis 2018 zu legen und
diese schnellstmöglich dem Gemeinderat zur Feststellung vorzulegen, um eine verlässliche
Planungsgrundlage für die nächsten Haushaltsplanungen zu haben.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
05.03.2019, dass der Bürgermeister beauftragt wird, dem Gemeinderat in seiner
nächsten Sitzung eine verbindliche Terminkette zur Vorlage der Jahresabschlüsse
2013 bis 2018 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenthaltung: |
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ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
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Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.