Sachverhalt:
Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom
12.09.2014 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die
Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne
Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 und
5.000,00 liegt. Da die nächste Sitzung des Haupt- und Vergabeausschusses erst
am 02.04.2019 stattfindet, wird dem Gemeinderat die beigefügte Übersicht über
erhaltene Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen hiermit zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Annahme der aufgeführten Zuwendungen
und dem angegebenen Verwendungszweck zuzustimmen, da die Gemeinde Schkopau
ansonsten zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge an die Zuwendungsgeber
verpflichtet ist.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
05.03.2019 gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom
12.09.2014 die Annahme der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
22 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.