TOP Ö 10: Haushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2019

Sachverhalt:

 

Der eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes 2019 der Gemeinde Schkopau wurde in den Sitzungen der Ausschüsse sowie der Ortsräte beraten. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss erteilte in seiner Sitzung vom 05.02.2019 eine Empfehlung für die Beschlussfassung an den Gemeinderat.

Die Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt in § 98 Abs. 3 vor, dass in jedem Haushaltsjahr der Haushalt in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen ist. Er ist ausgeglichen, wenn die Erträge die Höhe der Aufwendungen erreicht. Der Ergebnishaushalt 2019 schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag in Höhe von 963.500 € ab. Der Verpflichtung zum Ausgleich des Haushalts gem. § 98 Abs. 3 KVG LSA kann nur mit Hilfe einer Entnahme aus der Rücklage in selbiger Höhe nach § 23 Abs. 2 KomHVO LSA entsprochen werden.

Das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2017 weist keinen Fehlbetrag auf.

Sofern keine erhebliche Verschlechterung der Haushaltssituation durch Mindererträge bzw. Mehraufwendungen eintritt, kann davon ausgegangen werden, dass der Haushaltsausgleich mittelfristig gesichert ist.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 05.03.2019:

  1. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2019 mit seinem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen gem. § 102 Abs. 1 KVG LSA.
  2. Die gem. § 106 KVG LSA vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung bis 2022, einschließlich dem Investitionsprogramm, werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.