Sachverhalt:
Mit Beschluss Nr. GR 28/270/2012
beschloss der Gemeinderat am 11.12.2012 die Erhaltungssatzung Nr. 7/17
Grünflächen zur Dahne, um insbesondere den Ortseingangsbereich von Lochau
entsprechend den Vorstellungen des Dorfentwicklungsplans von Bebauung
freizuhalten.
Aufgrund des Bauinteresses einer
jungen Familie hat der Ortschaftsrat von Lochau jedoch am 09.11.2015 einstimmig
der Bebauung des Flurstücks 21/61, der Flur 4 in der Gemarkung Lochau
zugestimmt.
Da die Grundstücke der Grünfläche zur Dahne darüber hinaus im Eigentum der Gemeinde Schkopau sind, ist die Satzung Nr. 7/17 nicht nötig, um die städtebaulichen Vorstellungen durchzusetzen.
Am 08.10.2018 hat der Ortschaftsrat Lochau der Aufhebung einstimmig zugestimmt.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2018 die Erhaltungssatzung Nr. 7/17 Grünflächen zur Dahne vom 11.12.2012, Beschluss Nr. GR 28/270/2012, aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
22 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.