TOP Ö 13: Ergänzungssatzung Nr. 7/24 "Am Körnerweg" im OT Lochau

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Eigentümerin hat den Antrag gestellt, eine Ergänzungssatzung aufzustellen, damit der bisher unbebaute nördliche Teilbereich des Grundstücks 13/2, der Flur 4, in der Gemarkung Lochau, über das gemeindliche Satzungsrecht dem Innenbereich zugerechnet und mit zwei Einfamilienhäusern bebaut werden kann.

Rechtskräftig beschieden wurde im Vorbescheid des Landkreises Saalekreis vom 01.08.2018, dass die Errichtung der beiden geplanten Einfamilienhäuser über eine Lückenbebauung nach § 34 BauGB nicht möglich ist. Die Flächen sind demnach dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnen.

 

Nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.

 

Hier ist die Örtlichkeit dadurch geprägt, dass direkt westlich bereits einzelne Bauvorhaben bestehen und die Ergänzungsfläche insgesamt nochmals räumlich durch den Körnerweg nach Norden hin abgegrenzt ist. Insofern besteht die Möglichkeit eine Ergänzungssatzung aufzustellen.

 

Im Fortgang wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, welcher die Regelungen zur Kostenübernahme zu den Verfahrens- und Erschließungskosten beinhaltet.

 

Der Ortschaftsrat Lochau hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 der Aufstellung der Ergänzungssatzung einstimmig zugestimmt.

 

Beschlussantrag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2018 die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 7/24 „Am Körnerweg“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Das Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung richtet sich nach den Vorschriften für das vereinfachte Verfahren (Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB). Es wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des Flurstücks:

Gemarkung Lochau, Flur 4, Flurstück: 13/2.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.