Sitzung: 30.10.2018 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Sachverhalt:
Die Eigentümerin hat den Antrag
gestellt, eine Ergänzungssatzung aufzustellen, damit der bisher unbebaute
nördliche Teilbereich des Grundstücks 13/2, der Flur 4, in der Gemarkung
Lochau, über das gemeindliche Satzungsrecht dem Innenbereich zugerechnet und mit
zwei Einfamilienhäusern bebaut werden kann.
Rechtskräftig beschieden wurde im
Vorbescheid des Landkreises Saalekreis vom 01.08.2018, dass die Errichtung der
beiden geplanten Einfamilienhäuser über eine Lückenbebauung nach § 34 BauGB
nicht möglich ist. Die Flächen sind demnach dem Außenbereich nach § 35 BauGB
zuzurechnen.
Nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB
kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im
Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) einbeziehen, wenn die einbezogenen
Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend
geprägt sind.
Hier ist die Örtlichkeit dadurch
geprägt, dass direkt westlich bereits einzelne Bauvorhaben bestehen und die
Ergänzungsfläche insgesamt nochmals räumlich durch den Körnerweg nach Norden
hin abgegrenzt ist. Insofern besteht die Möglichkeit eine Ergänzungssatzung
aufzustellen.
Im Fortgang wird ein
städtebaulicher Vertrag geschlossen, welcher die Regelungen zur Kostenübernahme
zu den Verfahrens- und Erschließungskosten beinhaltet.
Der Ortschaftsrat Lochau hat in
seiner Sitzung am 08.10.2018 der Aufstellung der Ergänzungssatzung einstimmig
zugestimmt.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2018 die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 7/24 Am Körnerweg gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung richtet sich nach den Vorschriften für das vereinfachte Verfahren (Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB). Es wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des Flurstücks:
Gemarkung Lochau, Flur 4, Flurstück: 13/2.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
22 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.