TOP Ö 9: Änderung der Geschäftsordnung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) wurde durch ein Gesetz des Landtages vom 22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166) novelliert.

Die Neufassung des § 58 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass die Vertretung über die Niederschrift abstimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 30.10.2018 den § 5 der Geschäftsordnung wie in der Anlage dargestellt, zu ändern.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.