Sachverhalt:
Das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(Kommunalverfassungsgesetz KVG LSA) wurde durch ein Gesetz des Landtages vom
22.06.2018 (GVBl. LSA S. 166) novelliert.
Die Neufassung des § 58 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass die Vertretung über
die Niederschrift abstimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
30.10.2018 den § 5 der Geschäftsordnung wie in der Anlage dargestellt, zu
ändern.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
22 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.