TOP Ö 10: Antrag auf Genehmigung einer außerplanmäßigen Aufwendung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Weiß führt aus:

 

Die Finanzierung des Vorhabens wurde im Nachtragshaushalt 2017 mit 30.000 € beschlossen. Davon wurden im HHJ 2017  7.790,89 € benötigt. Die im Weiteren erforderliche Übertragbarkeit der Mittel in das Haushaltsjahr 2018 wurde versehentlich nicht eingerichtet. Zur Absicherung der mit Vertrag vom 28.11.2017 gebundenen Ingenieurleistungen ist die Wiedereinstellung der Planungsmittel in den Haushalt erforderlich.

 

Aufgrund der Fälligkeit der 2. Abschlagsrechnung RL 116/06/18 vom 28.06.2018 in Höhe von 6.903,49 € (Fälligkeit 27.07.2018) war eine Eilentscheidung durch den Bürgermeister erforderlich. 

 

Herr Wanzek äußert, dass zwischen Rechnungslegung und Bezahlung 4 Wochen Zeit lagen. Man hätte in dieser Zeit lt. Geschäftsordnung die entsprechenden Sitzungen einberufen können. Es gibt Formalien, die eingehalten werden sollten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 21.08.2018 gemäß § 105 (1) KVG LSA eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 22.209,11 € brutto für das Vorhaben

 

„Planung Radweg entlang der L183 Lochau-Burgliebenau“ HHS 511000.54315010     

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

23 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.