Herr Weiß führt aus:
Die Finanzierung des Vorhabens wurde im Nachtragshaushalt 2017 mit 30.000
beschlossen. Davon wurden im HHJ 2017
7.790,89 benötigt. Die im Weiteren erforderliche Übertragbarkeit der
Mittel in das Haushaltsjahr 2018 wurde versehentlich nicht eingerichtet. Zur
Absicherung der mit Vertrag vom 28.11.2017 gebundenen Ingenieurleistungen ist
die Wiedereinstellung der Planungsmittel in den Haushalt erforderlich.
Aufgrund der Fälligkeit der 2. Abschlagsrechnung RL 116/06/18 vom 28.06.2018
in Höhe von 6.903,49 (Fälligkeit 27.07.2018) war eine Eilentscheidung durch
den Bürgermeister erforderlich.
Herr Wanzek äußert, dass zwischen Rechnungslegung und Bezahlung 4 Wochen Zeit lagen. Man hätte in dieser Zeit lt. Geschäftsordnung die entsprechenden Sitzungen einberufen können. Es gibt Formalien, die eingehalten werden sollten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
21.08.2018 gemäß § 105 (1) KVG LSA eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 22.209,11
brutto für das Vorhaben
Planung Radweg entlang der
L183 Lochau-Burgliebenau HHS
511000.54315010
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
23 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.