TOP Ö 10: Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung vom 13.02.2018 gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 12.09.2014 die Annahme der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

19 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.