TOP Ö 9: Abwägungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Ergänzung und 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schkopau

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 13.02.2018 die Beschlüsse zur vorliegenden Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf, den Beschluss zur Billigung des überarbeiteten Entwurfs nebst Begründung und den Beschluss zur Auslegung des Flächennutzungsplans.

 

1.1       Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Schkopau hat die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden, die zum Entwurf eingegangen sind, entsprechend den Vorschlägen in den beiliegenden Abwägungsbögen geprüft.

Die beiliegenden Abwägungsbögen (Seite 1 bis 97) sind Bestandteil der Empfehlung.

 

Das Büro StadtLandGrün soll beauftragt werden, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

1.2       Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Schkopau empfiehlt die Billigung des 2. Entwurfs des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Oktober 2017 sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht gleichen Datums und empfiehlt den Beschluss zur erneuten Offenlage des Plans und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 2 BauGB.

 

Dabei wird der Öffentlichkeit für die Dauer von mindestens einem Monat während folgender Zeiten im Konferenzraum des Bauamtes der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau, die Gelegenheit gegeben, den 2. Entwurf des Flächennutzungsplans, die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die für den Geltungsbereich des Ergänzungsverfahrens vorliegenden Landschaftsplan (Gemeinsamer Landschaftsplan Friedensdorf, Kreypau, Luppenau, Wallendorf, Zöschen, Zweimen, Planteil Wallendorf, Dr. Vogler und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, 1997) einzusehen und Stellungnahmen abzugeben:

 

montags und mittwochs:        9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 14.00 Uhr

dienstags:                               9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

donnerstags:                           9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

sowie freitags:                                    9.00 Uhr – 12.00 Uhr.

 

1.3       Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, dass Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den nachfolgend aufgeführten geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können:

 

Burgliebenau:

 

Döllnitz:

  • Verzicht auf Ausweisung einer gewerblichen Baufläche zwischen Berliner Straße und Bahnanlagen,
  • Ausweisung eines Sondergebietes für Photovoltaik westlich der Deponiestraße (ehem. LPG Döllnitz, bisher gewerbliche Baufläche)
  • Geringfügige Vergrößerung der Wohnbauflächen im Bereich Waldstraße und Zur neuen Siedlung

 

Ermlitz:

  • Ergänzung Spielplatz Kirchstraße (Oberthau),
  • Ergänzung gemeindlicher Friedhof (Oberthau),
  • Korrektur Spielplätze im Wohngebiet „Am Wachtberg“
  • Streichung des Spielplatzsymbols am Kulturgut
  • keine weitere Ausweisung des Campingplatzes sowie

 

Wallendorf:

  • Verzicht auf Ausweisung einer Wohnbaufläche westlich der Kohlenstraße

 

  • Ergänzung und Anpassung von nachrichtlichen Übernahmen (u. a. Über­schwemmungsgebiet Bach, geplanter Lauchaverlauf, überschwemmungsgefährdete Gebiete und
  • Ergänzung und Anpassung der Begründung.

 

 

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können.

 

Das Büro StadtLandGrün soll beauftragt werden, die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden nochmals zu beteiligen und von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

19 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

1

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist Herr Günter Sachse, Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.