TOP Ö 19: Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 12.09.2014 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 € und 5.000,00 € liegt. Die nächste Sitzung des Haupt- und Vergabeausschusses wäre am 30.01.2018. Damit ein ordentlicher kassenmäßiger Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 erzielt werden kann ist es sinnvoll die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen in dieser Gemeinderatssitzung zu beschließen.

 

Der vorliegenden Beschlussvorlage ist eine Übersicht über erhaltende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen beigefügt.

Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Annahme der genannten Zuwendungen und dem Verwendungszweck zuzustimmen, da die Gemeinde Schkopau ansonsten zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge an die Zuwendungsgeber verpflichtet ist.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung vom 19.12.2017 gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 12.09.2014 die Annahme der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.