Sachverhalt:
Herr Hering hat mit Schreiben vom 22.11.2017 aus persönlichen Gründen um
die Abberufung als stellvertretender
Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Luppenau zum 31.12.2017 gebeten. Die
Beauftragung mit der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte des Ortswehrleiters wird
analog aufgehoben. Der Kamerad hat zum gleichen Datum seinen Austritt aus der
Feuerwehr der Gemeinde erklärt
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung vom 19.12.2017 den Kameraden
Rüdiger Hering aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als stellvertretenden
Ortswehrleiter der OF Luppenau zum 31.12.2017 vorzeitig abzuberufen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
24 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
24 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.