TOP Ö 22: Mandatsniederlegung des Mitgliedes des Ortschaftsrates Korbetha

Herr Eckl erläutert die Beschlussvorlage und bittet um Abstimmung.

 

Beschluss GR 12 / 132 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 01. Februar 2011 auf Grundlage des § 41 Absatz 1 Nummer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt die Mandatsniederlegung und das Ausscheiden von Herrn Uwe Schollmeier aus dem Ortschaftsrat Korbetha mit Wirkung vom 25. November 2010.

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.