TOP Ö 9: 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2017

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Der vom Gemeinderat am 13.12.2016 verabschiedete Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 bildet die verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Schkopau. Reicht diese Ermächtigung zur Aufgabenerfüllung nicht aus, sieht das Kommunalrecht neben den verschiedenen Instrumenten der flexiblen Haushaltsführung gemäß § 103 KVG LSA den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan vor. Für das Verfahren zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gelten die Vorschriften für den Erlass der Haushaltssatzung entsprechend.

Der Nachtragshaushaltsplan muss alle erheblichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten. Bereits bewilligte über- und außerplanmäßige Ausgaben brauchen nicht veranschlagt zu werden.

Die Aufstellung des Nachtragshaushaltes ist gemäß § 103 KVG LSA erforderlich, da sich sowohl im Bereich der Investitions- und Finanzierungstätigkeit, als auch bei der laufenden Verwaltungstätigkeit gravierende Veränderungen ergeben, welche erheblichen Einfluss auf das Jahresergebnis im Ergebnis- und Finanzplan des Haushaltsjahres 2017 haben.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 24.10.2017 die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2017 mit seinem 1. Nachtragshaushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen gemäß § 103 Abs. 1 KVG LSA.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.