Sachverhalt:
Die Erarbeitung einer neuen Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeinde Schkopau wurde erforderlich, um den Änderungen im
Brandschutzgesetz (BrSchG LSA) Rechnung zu tragen. (geändert am 12. Juli 2017
(GVBl. LSA S. 133)
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 12.09.2017, auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 KVG LSA, die neue Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schkopau.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
19 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
20 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.