TOP Ö 11: Festlegung des Verteilerschlüssels für das Budget der Ortsbürgermeistermittel im Haushalt 2018 der Gemeinde Schkopau

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

Gemäß § 16 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 12.09.2014 wird jährlich über die Höhe der Mittelveranschlagung für die einzelnen Ortschaften im Zuge der Haushaltsplanung entschieden. Über den Schlüssel der Berechnung der Zuweisungen für die Ortschaften ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

Für die Haushaltsplanung 2015 bis 2017 wurde durch entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse der im Beschlussvorschlag genannte Verteilerschlüssel für die Ortsbürgermeistermittel festgelegt. Dieser Verteilerschlüssel hat sich für die Mittelveranschlagung in den vergangenen Jahren bewährt.

Das zu verteilende Gesamtbudget soll für das Haushaltsjahr 2018 im Gegensatz zu den vorangegangenen Jahren 2015 bis 2017 um 10.000 Euro auf  80.000 Euro aufgestockt werden.

Hinsichtlich des Verteilerschlüssels zu den Ortsbürgermeistermitteln hat der Finanz- und Wirtschaftsausschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung (Vorlagennummer: II/030/2017) in seiner Sitzung vom 18.04.2017 einstimmig abgegeben.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 20.06.2017 den Verteilerschlüssel für die Ortsbürgermeistermittel im Haushalt 2018 wie folgt festzusetzen:

 

1.            30 % des Gesamtbudgets als Festbetrag zu gleichen Anteilen für jeden Ortsteil,

2.            70 % des Gesamtbudgets prozentual aufgeteilt, entsprechend der Einwohnerzahl der einzelnen Ortsteile zum Stichtag 31.12.2016.

3.            Die Höhe des Gesamtbudgets der Ortsbürgermeistermittel wird im Rahmen der Haushaltsdiskussion unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage bestimmt.

4.            Die Ortsbürgermeistermittel sind folgendem Verwendungszweck vorbehalten:

-              Repräsentationen

-              Heimat- und Kulturpflege

-              Sportförderung

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

ausgeschlossene Gemeinderäte:

 

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.