TOP Ö 12: Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 12.09.2014 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 Euro und 5.000 Euro liegt.

Da die nächste Sitzung des Haupt- und Vergabeausschusses erst für den 29.08.2017 vorgesehen ist, wird dem Gemeinderat der Sachverhalt zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der vorliegenden Beschlussvorlage ist eine Übersicht über erhaltene Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen beigefügt.

Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Annahme der genannten Zuwendungen und dem Verwendungszweck zuzustimmen, da die Gemeinde Schkopau ansonsten zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge an den Zuwendungsgeber verpflichtet wäre.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung vom 20.06.2017 gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 12.09.2014 die Annahme, der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

ausgeschlossene Gemeinderäte:

 

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.