Sitzung: 20.06.2017 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: II/033/2017
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom
12.09.2014 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 Euro und 5.000 Euro liegt.
Da die nächste Sitzung des Haupt- und Vergabeausschusses erst für den
29.08.2017 vorgesehen ist, wird dem Gemeinderat der Sachverhalt zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Der vorliegenden Beschlussvorlage ist eine Übersicht über erhaltene
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen beigefügt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Annahme der genannten Zuwendungen und
dem Verwendungszweck zuzustimmen, da die Gemeinde Schkopau ansonsten zur
Rückzahlung der erhaltenen Beträge an den Zuwendungsgeber verpflichtet wäre.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung vom 20.06.2017 gemäß § 6
Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 12.09.2014 die
Annahme, der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenthaltung: |
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ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
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Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.