TOP Ö 13: Überplanmäßige Ausgabe - barrierefreier Bau Bushaltestellen Raßnitz / Röglitz

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

                                                                                                                                                                    Im Zuge der Durchführung der Bauarbeiten ergaben sich unerwartete Bauleistungen welche zu Mengenmehrungen vor allem bei den kostenintensiven Asphaltarbeiten führten. So war es z. B. notwendig die Straßendecke der Kreisstraße auf 80 cm Breite zusätzlich zurückzuschneiden. Dies wurde notwendig, da der Unterbau die notwendige Stabilität nicht aufwies und die Asphaltdecke großflächig wegbrach. Weitere Mehrleistungen ergaben sich auch durch zusätzliche Forderungen des Behindertenbeauftragten des Landkreis Saalekreis, welche er erst bei einem Vor-Ort-Termin aufmachte.

Mit Vorlage der Schlussrechnung und der dazugehörigen Aufmaße ergab sich ein Finanzmehrbedarf in der beantragten Höhe.

Die überplanmäßigen Mittel sind zur Begleichung der gestellten Schlussrechnung für die Bauleistungen und der noch offenen Schlussrechnung für die Planungsleistungen erforderlich.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 20.06.2017 die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 105 (1) KVG LSA i. H. von 7.500 Euro auf der Haushaltsstelle 542000.04219100

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

ausgeschlossene Gemeinderäte:

 

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.