Sitzung: 20.06.2017 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: III/194/2017
Sachverhalt:
Im Zuge der Durchführung der Bauarbeiten ergaben sich unerwartete
Bauleistungen welche zu Mengenmehrungen vor allem bei den kostenintensiven
Asphaltarbeiten führten. So war es z. B. notwendig die Straßendecke der
Kreisstraße auf 80 cm Breite zusätzlich zurückzuschneiden. Dies wurde
notwendig, da der Unterbau die notwendige Stabilität nicht aufwies und die
Asphaltdecke großflächig wegbrach. Weitere Mehrleistungen ergaben sich auch
durch zusätzliche Forderungen des Behindertenbeauftragten des Landkreis
Saalekreis, welche er erst bei einem Vor-Ort-Termin aufmachte.
Mit Vorlage der Schlussrechnung und der dazugehörigen Aufmaße ergab sich
ein Finanzmehrbedarf in der beantragten Höhe.
Die überplanmäßigen Mittel sind zur Begleichung der gestellten
Schlussrechnung für die Bauleistungen und der noch offenen Schlussrechnung für
die Planungsleistungen erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 20.06.2017 die
überplanmäßige Ausgabe gemäß § 105 (1) KVG LSA i. H. von 7.500 Euro auf der
Haushaltsstelle 542000.04219100
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenthaltung: |
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ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
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Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.