TOP Ö 10: Beitritt zu einem Normenkontrollverfahren welches von der Gemeinde Kabelsketal angestrebt wird

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

Der WAZV Saalkreis hat in der Sitzung Verbandversammlung am 28.11.2016 Änderungen/Ergänzungen/Neufassungen zu diversen Satzungen beschlossen und diese im Amtsblatt für den Landkreis Saalekreis Nr. 32 vom 01.12.2016 bekannt gemacht.

Diese Änderungen/Ergänzungen/Neufassungen sind zum 01.01.2017 in Kraft getreten.

Von verschiedenen Seiten werden Zweifel vorgetragen, ob die nunmehr verbindliche Kostenerstattungssatzung rechtskonform ist.

Die Gemeinde Kabelsketal beabsichtigt dazu Einleitungen eines Normenkontrollverfahrens gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 10 AG VwGO.

 

Die von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwältin hat dazu in der Sitzung am 16.05.2017 informiert.

Die Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen CDU/FDP/FWG/KTV und SPD haben im Vorfeld der Sitzung signalisiert, dass über eine entsprechende Beschlussvorlage beraten und abgestimmt werden soll.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beauftragt in seiner Sitzung am 20.06.2017 den Bürgermeister die notwendigen Schritte zum Beitritt zu einem Normenkontrollverfahren der Gemeinde Kabelsketal zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Änderung der Kostenerstattungssatzung des WAZV, einzuleiten.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

+ Bürgermeister

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

ausgeschlossene Gemeinderäte:

 

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.