TOP Ö 12: Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Dörstewitz

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Kamerad Kurt Schading vollendet am 03.05.2017 das 65. Lebensjahr. Gemäß § 9 Absatz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, in der Fassung vom 07. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBL. LSA S. 288, 341) können Mitglieder einer freiwilligen Feuerwehr im Einsatzdienst eingesetzt werden die gesundheitlich geeignet sind und das 18., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben.

Herr Schading wird weiterhin in der Alters- und Ehrenabteilung aktiv mitarbeiten.

    

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 16.05.2017 Herrn Kurt Schading aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit (für die Dauer von 6 Jahren) als Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Dörstewitz zum 31.05.2017 abzuberufen.

   

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.