Sachverhalt:
Kamerad Kurt Schading vollendet am 03.05.2017 das 65. Lebensjahr. Gemäß §
9 Absatz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt, in der Fassung vom 07. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt
geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBL. LSA S. 288,
341) können Mitglieder einer freiwilligen Feuerwehr im Einsatzdienst eingesetzt
werden die gesundheitlich geeignet sind und das 18., aber noch nicht das 65.
Lebensjahr vollendet haben.
Herr Schading wird weiterhin in der Alters- und Ehrenabteilung aktiv
mitarbeiten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
16.05.2017 Herrn Kurt Schading aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit (für die
Dauer von 6 Jahren) als Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Dörstewitz zum 31.05.2017
abzuberufen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
25 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
26 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.