TOP Ö 17: FAG Kreisumlage - Anlage

Herr Eckl sagt, dass das Anschreiben zur Erstattung der Finanzausgleichsumlagen für die Jahre 2005 bis 2009 alle Gemeinderäte/-innen erhalten haben. Frau Tiesler hatte ja auf Bitten des Gemeinderates ein Schreiben zwecks Erstattung der Umlagen von 2005 bis 2009 an das Statistische Landesamt gerichtet. Dieser wurde negativ beschieden.

 

Herr Eckl weist darauf hin, dass die Kreisumlage erheblich erhöht worden ist. Durch die Erhöhung der Basiszahlen von 80 % in 2009 auf 90 % in 2010 und 100 % in 2011 ist die Umlage insgesamt in 2010/2011 um absolut 2,0 Mill. € gestiegen.

 

Herr Sachse äußert sich dagegen, dass die Kreisumlage gesenkt worden ist. Die Umlage würde für 2011 1% für die Gemeinde sinken, dadurch würde die Gemeinde 400 T€ im Jahr mehr nutzen können.

 

Frau Tiesler ergänzt, dass die Festsetzung der Kreisumlage in § 18 Finanzausgleichsgesetz geregelt ist. Umlagegrundlagen sind die Steuerkraftmesszahlen unter Abzug der gezahlten Finanzausgleichsumlage des vor vergangenen Haushaltsjahres. Im Jahr 2009 hat Schkopau 8.278 € FAG-Umlage gezahlt. Dieser Betrag wird 2011 bei der Berechnung der Kreisumlage von der Steuerkraftmesszahl abgesetzt. Auch 2010 ist dies berücksichtigt worden (158 T€ FAG-Umlage aus 2008), so dass keine Erstattungen in diesem Zusammenhang zu erwarten sind.

Frau Tiesler hebt weiter hervor, welche Belastungen für die Kommunen mit der Änderung der Ermittlung der Steuerkraftmesszahlen gem. § 14 FAG einhergehen. Die Ausgangsbeträge stiegen von 80 % im Jahr 2009 auf 90 % 2010 und 100 % 2011. Durch diese Erhöhung hat die Gemeinde Schkopau allein im Jahr 2011 im Vergleich zu 90 % des Vorjahres 683 T€ mehr an Kreisumlage zu zahlen. Die Rechnung lässt sich fortsetzen, wenn man auf 80 % geht, die noch bis 2009 zugrunde zu legen waren.

Das FAG-Gesetz wurde vom Landtag Sachsen-Anhalt beschlossen. Der Kreis hatte darauf keinen Einfluss, jedoch stärkt dieses durch die genannten Änderungen die Finanzkraft der Landkreise zu Lasten der Kommunen erheblich.