Herr Schmidt erklärt, dass die Amtszeit des
Bürgermeisters am 01.02.2012 endet und spätestens 3 Monate vor Ablauf der
Amtszeit eine Neuwahl durchzuführen ist. Daher findet die Wahl des
Bürgermeisters am 09.10.2011 und eine eventuell notwendige Stichwahl am
23.10.2011 statt.
Beschluss
GR 12 / 126 / 2011
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 01.02.2011
die Wahl des Bürgermeisters am 09.10.2011, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00
Uhr durchzuführen.
Die
eventuell erforderliche Stichwahl wird am 23.10.2011, in der Zeit von 08.00 Uhr
bis 18.00 Uhr durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
27
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) war kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.