Herr Albrecht erklärt, dass der Haushalt in den
Ausschüssen mehrfach detailliert diskutiert wurde. Es liegt ein ausgeglichener
Haushalt vor und eine reichliche Rücklage ist ebenfalls vorhanden. Die
Ortsbürgermeistermittel wurden in Höhe von 700 T nach dem vorhandenen
Schlüssel aufgestockt und können somit nach den örtlichen Gegebenheiten in den
Ortsteilen eingesetzt werden. Eine Aufnahme an Krediten ist nicht notwendig.
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Haushalt in der vorgelegten
Fassung zu beschließen.
Beschluss
GR 12 / 125 / 2011
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 01.02.2011
1. Die Haushaltssatzung der
Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2011 mit
Haushaltsplan und Anlagen wird gem. § 94
GO LSA beschlossen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden
Wortlaut (siehe Anlage).
2. Der
gem. § 98 GO LSA vorliegende Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2010
bis 2014 wird als Richtlinie zur Kenntnis genommen. Er ist jährlich der
Entwicklung anzupassen und fortzuführen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
27
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) war kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.