Frau Spaller erklärt, dass die von 1997
bestehende Verwaltungskostensatzung dringend einer Überarbeitung und Neufassung
bedurfte. Die Kostentarife zur Verwaltungskostensatzung wurden in Abstimmung
mit den Amtsleitern erarbeitet. Bei einer Bestimmung der Gebühren nach dem
Zeitaufwand werden die Stundensätze entsprechend den Empfehlungen des KGSt-Berichtes
angewandt.
Der Finanzausschuss empfiehlt die
Beschlussfassung dieser Satzung.
Beschluss
GR 12 / 128 / 2011
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 01.02.2011
die Verwaltungskostensatzung für die Gemeinde Schkopau.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
27
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
27 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) war kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.