TOP Ö 11: Entschädigungssatzung der Gemeinde Schkopau

Frau Spaller erläutert, dass der Satzungsentwurf zwei wesentliche Änderungen zur vorhergehenden Satzung enthält.

1. Zusatz im § 1 Aufnahme durch Eingemeindung des Ortsteiles Wallendorf,

2. Änderung im § 8 Regelungen zur Erstattung von Reisekosten.

 

Diese Satzung wurde im Finanzausschuss beraten und bemängelte Formulierungen im § 8 geändert. Nach Neuformulierung des Paragraphen wurde dem Gemeinderat die Beschlussfassung empfohlen.

 

Beschluss GR 12 / 127 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 01.02.2011 die Entschädigungssatzung der Gemeinde Schkopau.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.