Sachverhalt:
Der eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes 2017 der Gemeinde Schkopau
wurde in den Sitzungen der Ausschüsse, der Ortsräte und des Gemeinderates
beraten. Der Finanzausschuss erteilte in seiner Sitzung am 15.11.2016 eine
entsprechende Empfehlung für die Beschlussfassung durch den Gemeinderat.
Die Kommunalverfassung des Landes Sachsen- Anhalt schreibt in § 98 Abs. 3
vor, dass in jedem Haushaltsjahr, der Haushalt in Planung und Rechnung der
Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen ist. Er ist
ausgeglichen, wenn die Erträge, die Höhe der Aufwendungen erreichen.
Der Ergebnishaushalt 2017 schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem
Überschuss von 9.500 ab. Somit kann im Jahr 2017 der Verpflichtung zum
Ausgleich des Haushalts gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA entsprochen werden.
Das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2016 weist keinen Fehlbetrag
auf.
Sofern keine erhebliche
Verschlechterung der Haushaltssituation durch Mindererträge bzw.
Mehraufwendungen eintritt, kann davon ausgegangen werden, dass der
Haushaltsausgleich mittelfristig gesichert ist.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 13.12.2016:
1. Die Haushaltssatzung
der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2017 mit seinem Haushaltsplan und
den dazugehörenden Anlagen gemäß § 102 Abs. 1 KVG LSA (Anlage).
2. Die gemäß § 106 KVG
LSA vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung bis 2020, einschließlich dem
Investitionsprogramm werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
25 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
21 |
Nein-Stimmen: |
5 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.