TOP Ö 9: Haushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2017

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

 

 

Der eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes 2017 der Gemeinde Schkopau wurde in den Sitzungen der Ausschüsse, der Ortsräte und des Gemeinderates beraten. Der Finanzausschuss erteilte in seiner Sitzung am 15.11.2016 eine entsprechende Empfehlung für die Beschlussfassung durch den Gemeinderat.

Die Kommunalverfassung des Landes Sachsen- Anhalt schreibt in § 98 Abs. 3 vor, dass in jedem Haushaltsjahr, der Haushalt in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen ist. Er ist ausgeglichen, wenn die Erträge, die Höhe der Aufwendungen erreichen.

Der Ergebnishaushalt 2017 schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 9.500 € ab. Somit kann im Jahr 2017 der Verpflichtung zum Ausgleich des Haushalts gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA entsprochen werden.

Das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2016 weist keinen Fehlbetrag auf.

Sofern keine erhebliche Verschlechterung der Haushaltssituation durch Mindererträge bzw. Mehraufwendungen eintritt, kann davon ausgegangen werden, dass der Haushaltsausgleich mittelfristig gesichert ist.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 13.12.2016:

 

1.            Die Haushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2017 mit seinem Haushaltsplan und den dazugehörenden Anlagen gemäß § 102 Abs. 1 KVG LSA (Anlage).

 

2.            Die gemäß § 106 KVG LSA vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung bis 2020, einschließlich dem Investitionsprogramm werden zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.