TOP Ö 11: Neufassung des Beschlusses GR 19 / 140 / 2016 vom 20.09.2016 (Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis)

Sachverhalt:

 

Mit Verfügung vom 13.07.2016 genehmigte die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Saalekreis die durch den Gemeinderat der Gemeinde Schkopau in seiner Sitzung am 22.03.2016 beschlossene 1. Änderung der Hauptsatzung mit der Maßgabe, dass folgende Änderungen übernommen werden:

 

a) Unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Änderungssatzung sind die Worte „die beratenden Ausschüsse“ zu streichen.

 

b) Unter § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Änderungssatzung sind die Worte „die Vorsitzenden der beratenden Ausschüsse“ sowie „und in den beratenden Ausschüssen“ zu streichen.

 

Der vom Gemeinderat zu fassende Beitrittsbeschluss über die Änderungen entsprechend der unter den Buchstaben a) und b) gemachten Vorgaben ist der Kommunalaufsicht bis spätestens 30.09.2016 vorzulegen.

 

Die ursprünglich in der Sitzung des Gemeinderates vom 20.09.2016 geplante Beschlussfassung ist aufgrund der nicht erreichten absoluten Mehrheit nicht zu Stande gekommen. Eine erneute Beschlussfassung ist daher notwendig. Hierzu muss sich die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates für den Beitrittsbeschluss aussprechen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 13.12.2016, der Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis vom 13.07.2016 unter Beachtung der Hinweise aus derem Schreibens vom 20.10.2016 beizutreten und die am 22.03.2016 beschlossene 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau entsprechend zu ändern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.