TOP Ö 13: Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Schkopau

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 12.06.2016 erklärte Kamerad Sven Kunert seinen Rücktritt als stellvertretender Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Schkopau zum 12.06.2016. Herr Kunert beabsichtigt sich zu Wahl am 17.06.2016 als Ortswehrleiter zu stellen. In der durchgeführten Wahl am 17.06.2016 wurde er zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Schkopau gewählt.

 

Wehrleiter und ihre Stellvertreter können gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 des Hilfeleistungs- und Brandschutzgesetzes (GVBl. LSA 2001 S. 191) vorzeitig abberufen werden, wenn sie ihr Amt nicht mehr ausüben können.

     

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 13.12.2016 Herrn Sven Kunert aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit (für die Dauer von 6 Jahren) als stellvertretender Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Schkopau vorzeitig zum 12.06.2016 abzuberufen.

    

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.