TOP Ö 12: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 10/3 "An der Straße nach Großkugel" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat bereits am 19. Juni 2006 beschlossen, den Bebauungsplan aufzustellen. Danach wurde das Planverfahren durchgeführt und der Satzungsbeschluss (GR 35/249/08) durch den Gemeinderat am 17. Juni 2008 gefasst. Der Bebauungsplan hat jedoch keine Rechtskraft erlangt.

Anknüpfend an die Satzungsfassung vom April 2008 soll nun das Verfahren mit vergrößertem Geltungsbereich fortgeführt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die es dem ansässigen Handwerksbetrieb ermöglichen, sein Gewerbe in dem Plangebiet gesichert zu betreiben. Der Beschluss, dass das Verfahren fortgeführt und das Plangebiet erweitert werden soll, wurde am 30.06.2015 vom Gemeinderat Schkopau gefasst (GR 10/094/2015).

Die Fläche ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Schkopau in der Fassung der Ergänzung und 1. Änderung nicht als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Im vorliegenden Entwurf zur 2. Ergänzung und 2. Änderung des Flächennutzungsplans vom März 2016 ist das Plangebiet jedoch bereits als Gewerbegebiet aufgenommen.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.10.2016 empfohlen, den 2. Entwurf sowie die Offenlage des Plans zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 01.11.2016 den 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10/3 „An der Straße nach Großkugel“ in der Fassung vom September 2016. Weiterhin billigt er die Begründung einschließlich Umweltbericht gleichen Datums. Der Gemeinderat beschließt die Offenlage des Plans und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Dabei wird der Öffentlichkeit vom 14. November 2016 bis einschließlich 16. Dezember 2016 während folgender Zeiten im Bauamt der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau die Gelegenheit gegeben, den 2. Entwurf des Bebauungsplans mit Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben:

 

montags und mittwochs:               9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 14.00 Uhr

dienstags:                                             9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

donnerstags:                                       9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

sowie freitags:                                    9.00 Uhr – 12.00 Uhr.

 

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können.

 

Das Büro StadtLandGrün wird beauftragt, die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

17 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.