Sachverhalt:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Schkopau hat bereits am 19. Juni 2006 beschlossen, den Bebauungsplan
aufzustellen. Danach wurde das Planverfahren durchgeführt und der
Satzungsbeschluss (GR 35/249/08) durch den Gemeinderat am 17. Juni 2008
gefasst. Der Bebauungsplan hat jedoch keine Rechtskraft erlangt.
Anknüpfend an die
Satzungsfassung vom April 2008 soll nun das Verfahren mit vergrößertem
Geltungsbereich fortgeführt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen
zu schaffen, die es dem ansässigen Handwerksbetrieb ermöglichen, sein Gewerbe
in dem Plangebiet gesichert zu betreiben. Der Beschluss, dass das Verfahren
fortgeführt und das Plangebiet erweitert werden soll, wurde am 30.06.2015 vom
Gemeinderat Schkopau gefasst (GR 10/094/2015).
Die Fläche ist im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan der Gemeinde Schkopau in der Fassung der Ergänzung und 1.
Änderung nicht als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Im vorliegenden Entwurf
zur 2. Ergänzung und 2. Änderung des Flächennutzungsplans vom März 2016
ist das Plangebiet jedoch bereits als Gewerbegebiet aufgenommen.
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 11.10.2016 empfohlen, den 2. Entwurf sowie die Offenlage des
Plans zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 01.11.2016 den 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10/3 An der Straße nach Großkugel in der Fassung vom September 2016. Weiterhin billigt er die Begründung einschließlich Umweltbericht gleichen Datums. Der Gemeinderat beschließt die Offenlage des Plans und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Dabei wird der Öffentlichkeit vom 14. November 2016 bis einschließlich 16. Dezember 2016 während folgender Zeiten im Bauamt der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau die Gelegenheit gegeben, den 2. Entwurf des Bebauungsplans mit Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben:
montags und mittwochs: 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 14.00 Uhr
dienstags: 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 18.00 Uhr
donnerstags: 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 16.00 Uhr
sowie freitags: 9.00 Uhr 12.00 Uhr.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können.
Das Büro StadtLandGrün wird beauftragt, die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
17 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
18 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.