TOP Ö 18: Neue Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Schkopau

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage von mehreren Hinweisen und Vorschlägen der SPD-Fraktion erfolgte eine Überarbeitung der bisherigen Gefahrenabwehrverordnung.

In der Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Feuerwehr, Umwelt, Seen und Tourismus am 30.08.2016 wurde der Entwurf diskutiert und beraten.

Es wurde die Empfehlung gegeben, dass nach Prüfung durch die Fachaufsicht des Landkreises und der zuständigen Polizeidienststelle dem Gemeinderat den vorliegenden Entwurf zum Beschluss vorzulegen.

Die Hinweise des Ordnungsamtes des Landkreises Saalekreis, Schreiben vom 20.09.2016, wurden in den Entwurf eingearbeitet.

Seitens der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd wurden gemäß Schreiben vom 13.09.2016 keine Ergänzungen gegeben.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 01.11.2016 die neue Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Schkopau

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

28 + Bürgermeister

davon anwesend:

17 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.