Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde
Schkopau hat die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, die zum Entwurf vom März 2015 der 1. vereinfachten Änderung des B-
Plans Nr. 3 Am Weißdornbusch eingegangen sind, ermittelt, zur Kenntnis
genommen und geprüft.
Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Planfassung für den Satzungsbeschluss der 1. Änderung des B- Plans Nr. 3 Am Weißdornbusch in der Fassung vom August 2016 erarbeitet. Im Vergleich zum Entwurf wurden entsprechend der Stellungnahmen folgende Änderungen vorgenommen:
- Ergänzung der Hochwasserschutzanlage in der Planzeichnung und als textliche Festsetzung,
- Ergänzung des Leitungsrechts als textliche Festsetzung,
- Festsetzung Nr. 7 zur Dachentwässerung aus der Planzeichnung gestrichen,
- Maßnahmen zur Bodenordnung in der Begründung ergänzt sowie Überarbeitung dieser Änderung in der Flächenbilanz,
- Ergänzung der Hinweise aus den Stellungnahmen sowohl in der Planzeichnung als auch in der Kurzbegründung.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 01.11.2016 die Abwägung vom August 2016, welche die Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden behandelt, die im Rahmen des vereinfachten Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des B- Plans Nr. 3 Am Weißdornbusch im Ortsteil Lochau eingegangen sind.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt die 1. vereinfachte Änderung des B‑ Plans Nr. 3 Am Weißdornbusch im Ortsteil Lochau in der Fassung vom August 2016 nach § 10 BauGB als Satzung.
Die Kurzbegründung in der Fassung vom August 2016 sowie der Parzellierungsplan auf der Grundlage der aktuellen Vermessung vom Mai 2016 werden gebilligt.
Das Bauamt der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der 1. vereinfachten Änderung des B- Plans Nr. 3 Am Weißdornbusch ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
28 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
17 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
18 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.